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Statistikfälschung bei der Kinderarmut

Bewußte Statistikfälschung bei der Kinderarmut als Staatsräson!

Im Moment lebt ein Drittel aller Kinder in der Bundesrepublik in armen Verhältnissen. Das sind in Zahlen ausgedrückt ca. 5 Millionen Kinder. Außerdem sind um die 2,4 Millionen Mädchen und Jungen armutsgefährdet. Definieren wir erst einmal den Begriff Kinderarmut. Laut Deutschem Kinderhilfswerk liegt Kinderarmut dann vor, wenn das Einkommen der Familie weniger als die Hälfte eines monatlichen Durchschnittseinkommens beträgt. Die Auswirkungen der Kinderarmut in unserem schönen Land zeigen sich in besonders von Armut betroffenen Stadtbezirken dadurch, daß Anlaufstellen für arme Menschen immer mehr frequentiert werden.

Auch von Kindern, denen angesichts der Armut ihrer Eltern oft kein geeigneter Wohnraum mit ausreichenden Möglichkeiten zum Lernen, Spielen und Leben zur Verfügung steht. Oftmals fehlt eine warme und ausgewogene Mahlzeit am Tag. Vor allem Kinder, die nur mit einem Elternteil leben, sind besonders von Armut betroffen. So liegt die Armutsrate der Alleinerziehenden in Deutschland bei 40%!!!
Diese Zahlen sind “unseren” Politikern natürlich ein Dorn im Auge. Der folgende Bericht  macht  deutlich, wie unsere „Volksvertreter“ diese erschreckenden Zahlen manipulieren wollen. Obwohl viele Industriestaaten deutlich weniger Geld für ihre Kinder ausgeben, erreichen sie wesentlich bessere Ergebnisse als unser Land. Hier erkennt man, daß unser Staat versagt, und seine Zukunft, nämlich unsere Kinder im Stich läßt. Der demographische Wandel unserer Gesellschaft scheint unsere Politiker ebenfalls nicht zu interessieren. Mehr als eine Millionen junge Menschen sind Verarmte mit Migrationshintergrund. Das wird in 20 Jahren dazu führen, daß es im Verhältnis zum heutigen Stand weniger Kinder gibt, von denen aber ein größerer Anteil in Armut leben wird.

Die Bundesregierung sieht solche erschreckenden Zahlen und Tatsachen natürlich äußerst ungern und versucht mit allen Mitteln diese Dinge zu beschönigen und zu manipulieren. Familien, deren Kinder vom menschenverachtenden Hartz IV leben, bekamen in der jüngsten Vergangenheit ein Schreiben von Ihrem Jugendamt. Betitelt wird das Schreiben mit: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).

Der Text dieses Schreibens sowie das Original als PDF befinden sich unter dem Text.

In diesem Schreiben werden die Empfänger von Hartz IV oder ähnlichem aufgefordert, für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Wie heißt es so schön in diesem Schreiben, „durch den Wohngeldantrag kann die Hilfsbedürftigkeit des Kindes/der Kinder vermieden werden.“ Kurzum, die Eltern werden gezwungen, mit Androhung von Zahlungseinstellungen, einen Wohngeldantrag zu stellen, damit ihr Kind nicht mehr in die Armutsstatistik fällt. Das  für die Kinder gezahlte Wohngeld wird mit dem Hartz IV verrechnet. Das heißt, die Empfänger bekommen genau denselben Betrag an Sozialleistungen wie vorher. Die betroffenen Familien erhalten durch  diese Maßnahme keinen Cent mehr.

Auf Anfrage einer betroffenen Mutter nach dem Grund dieser Maßnahme, wurde ihr von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes folgendes mitgeteilt. „Sehr geehrte Frau …., laut unseren Politikern darf es in der Stadt Bad Oeynhausen (und auch in der restlichen Republik/Anmerkung des Verfassers)  möglichst wenige verarmte Kinder geben. Das macht sich nicht gut!“ Diese Aussage bedarf keines Kommentars.

Wie erbärmlich und niederträchtig muß man als Politiker sein, um solche Maßnahmen anzuordnen? Hier wird gelogen und betrogen, daß sich die Balken biegen. Wie schlecht muß es einem „demokratischen Staat“ gehen, wenn man sogar schon die Statistik der Kinderarmut fälschen muß? Die „schwarz-gelbe“ Regierung wird dann sicherlich im Laufe des Jahres 2010 mit der erfreulichen Nachricht an die Öffentlichkeit gehen, daß die Kinderarmut in Deutschland erheblich eingeschränkt wurde. Diese Lüge macht sich bestimmt auch sehr gut bei der anstehenden Landtagswahl in NRW. Wer in seinem Land schon versucht, die Zahlen der bestehende Kinderarmut zu fälschen,  manipuliert auch andere Statistiken wie z. B. die Arbeitslosenzahlen etc. Es wird Zeit, daß wir etwas gegen diese sozialen Mißstände unternehmen und „unsere“ Scheindemokratie zum Teufel jagen.

DV vom 23.12.09

Aus dem amtlichen Schreiben:

Bad Oeynhausen 17.11.2009

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltens nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Sehr geehrte Frau….

Meinen Berechnungen zufolge besteht für ihr Kind ………. ein Anspruch

auf Wohngeld. Ich darf Sie daher bitten, den beigefügten Antrag auf Wohngeld für Ihr Kind……… zu stellen. Die Wohngeldstelle befindet sich ebenfalls hier im Hause Steinstraße 20. Reichen Sie den Wohngeldantrag bitte spätestens zum 30.11.2009 hier ein. Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Remmert. Einen Termin zur Abgabe des Wohngeldantrages können Sie unter der Telefon – Nr…………………………. vereinbaren.

Durch den Wohngeldanspruch kann eine Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden. (??? d.Verf.)

Nach & 12 a SGBII sind Hilfebedürftige verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.

Ferner weise ich Sie darauf hin, daß Sie gemäß den §§ 60 ff. des Sozialgesetzbuches Teil I (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet sind. Sollten Sie bis zum o.g. Datum den entsprechenden Antrag nicht gestellt haben, werde ich die Leistungen bis zur Nachholung lhrer Mitwirkung ganz oder teilweise entziehen bzw. versagen (§ 66 SGB I).

Für Fragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Durchwahl zur Verfügung.

Hier das Originalschreiben:

statistikfaelschung-bei-der-kinderarmut

Autor: D.V.

http://www.kehrusker.net

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