Innere Sicherheit
Anquatschversuch im Schwarzwald

Furtwangen/St. Georgen Am Dienstag den 19. April gegen 12.30 Uhr suchte der VS einen Kameraden auf seiner Arbeit auf und wollte ihn für ein „Gespräch“ gewinnen.
Dass dieser kein Interesse daran hatte, schien sie wenig zu interessieren und so wollte man ihn mit einem „Angebot“ locken. Dabei kam auch zur Sprache, dass man ihm doch auch Schutz garantieren würde.
Wir fragen uns an dieser Stelle, was für einen „Schutz“ und wofür? Dass dieser Staat nur all zu gerne Leute verkauft und verbrennt ist doch längst bekannt! Diesen Beitrag weiterlesen »
Jodeln in der Steiermark wird bestraft
Moslems gestört: 800 Euro Strafe für jodelnden Steirer
Kommentar: Was würde einem Christen passieren der in Jerusalem oder in der Türkei seine Betstunde per Lautsprecher in seine Umgebung brüllt? Nicht zu vergessen, dass in Israel, auch zu Weihnachten alle Weihnachtslieder und christliche Symbole in der Öffentlichkeit gesetzlich verboten sind. Allerdings, das muss man auch akzeptieren und hinzufügen, ist die Sprache der Steirer mit keiner anderen Sprache der Welt vergleichbar (siehe A. Schwarzenegger-er bellt auch englisch) Sie können nicht reden, nur bellen.
Klingt ein Steirer-Jodler wie der Ruf eines Muezzins? Ja – sagt ein Grazer Gericht. Ein 63-jähriger Pensionist wurde jetzt zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er beim Rasenmähen sang und jodelte – und somit die Betstunde von Moslems störte. “Verächtlichmachung religiöser Symbole” und “Behinderung der Religionsausübung” nennt das Bezirksgericht Graz-West den skurrilen Fall.
Helmut G. (Bild) war an einem Freitagnachmittag damit beschäftigt, auf seinem Grundstück in Graz den Rasen zu mähen. “Und weil ich halt so gut gelaunt war, hab ich dazu gejodelt und ein paar Lieder angestimmt”, so der Pensionist im Gespräch mit der “Steirerkrone”. Das passte seinen Nachbarn, gläubigen Moslems, allerdings gar nicht. Die waren nämlich in ihrem Haus zur Betstunde zusammengekommen, die auch per Lautsprecher in den Hof übertragen wurde.
“Wollte nicht wie Muezzin klingen”
Einige fühlten sich von dem rasenmähenden 63-Jährigen daraufhin in ihrer Religionsausübung gestört – und zeigten ihn prompt bei der Polizei an. “In der Begründung hieß es, mein Jodler habe wie der Ruf eines Muezzins geklungen”, schüttelt Helmut G. fassungslos den Kopf. “Dabei war es ja überhaupt nicht meine Absicht, ihn nachzumachen”, beteuert der Grazer.
Das Gericht glaubte ihm aber nicht und verurteilte ihn zu der saftigen Geldbuße – am Freitag trudelte die entsprechende Bestätigung ein.
Aus dem Gedächtnisprotokoll aller beteiligten Anwohner
Aus dem Gedächtnisprotokoll aller beteiligten Anwohner
Mittwoch, den 07.10.09 auf Donnerstag, den 08.10.09 sowie Ergänzungen nach Kenntnisnahme der Ermittlungsakten wegen gemeinschaftlicher Falschaussage durch Polizisten
Der PKW Scudo der Familie Rennicke fährt am 07.10.2009 etwa gegen 23:38 Uhr auf das Grundstück der Familie Rennicke. Frank Rennicke und B. waren bis etwa 22 Uhr bei einer Weiterbildungsmaßnahme in Ansbach. Danach unterhielt man sich mit Lehrern und anderen Teilnehmern noch bis etwa 22:40 Uhr vor Ort, da es der erste Lehrgangsabend war. Zeugen dafür können benannt werden, auch liegt eine Anwesenheitsliste der Lehrgangsteilnehmer vor. Lehrer waren u.a. von der …Schule in …. Auf dem Heimweg kamen Frank und B über …, wo diese in … etwa gegen 23:05 Uhr eintrafen. … dann unterhielten sie sich mit den noch Anwesenden …Nachbarn. Frank und B erfuhren dort von einem Vorfall aus Regensburg, der beide sehr betroffen und fassungslos machte (Anmerkung: Tötung durch Polizisten des Studenten Tennesse Eisenberg, der von 12 Schüssen getroffen wurde). Beide verließen gemeinsam gegen 23:30 Uhr … und trafen draußen noch eine weitere Person, mit der man sich vor Einstieg in das Fahrzeug unterhielt. Andere Fahrzeuge fielen nicht auf, jedoch ist beiden zwischen … am Feldweg am neugebauten Schweinestall … noch ein größeres Fahrzeug und zwei Personen im Halbdunkel aufgefallen, und da im Stall nur die Kleinbeleuchtung angestellt war, sprach man noch davon, ggf. den Nachbarn davon in Kenntnis zu setzen – deswegen, da dort um diese Uhrzeit sonst nichts steht und es evt. Einbrecher sind.
Den Fahrenden fiel weder Gegen- noch Nachfolgeverkehr auf, schon gar nicht ein Anhalteversuch! Laut Polizeiaussagen wollen diese bis auf zehn Meter hinter dem Scudo gefahren sein…! Auf dem eigenen Grundstück hielt der Scudo dann vor dem verschlossenen Tore, B stieg aus und öffnete dieses und der Scudo fuhr ein. Am Tor ist ein Licht mit Bewegungsmelder, …. Dieses Licht war bereits verloschen und B wollte das Tor gerade schließen, als etwa gegen 23.40 Uhr ein Zivilfahrzeug – VW – Transporter (dunkelrot metallic) mit Ansbacher Kennzeichen vor dem noch nicht ganz geschlossenen Tore stehen bleibt, somit in der Hofeinfahrt …, bereits Privatgrundstück, stehen. Zwei Personen betreten Hof und verlangen von Frank, der mit B auf dem Hofe steht, daß er sich ausweisen soll und dazu zu ihrem Fahrzeug gehen soll. Beide tragen keine Dienstmütze, keine Dienstjacke, das Fahrzeug war ein ziviler VW-Transporter, welches mit geöffneten Türen, auch geöffneter Schiebetür und laufenden Motor in der Einfahrt auf Privatgrund stand. Frank versteht das Ansinnen der im Halbdunkel stehenden Personen nicht, auch ist im nicht bewußt, daß es sich um Polizisten handeln könnte. Nachdem die zwei Unbekannten immer deutlicher sein Mitkommen fordern, verweigert er das Mitgehen.
Die Aufforderung, diese sollen ihren Namen nennen und einen Grund für ihr barsches Auftreten, wird von diesen mehrfach nicht beantwortet. Daraufhin fordert Frank dies deutlicher auf, den Grund dafür zu nennen, das Grundstück zu verlassen und mitzuteilen, warum sie ihn mit nach vorne nehmen wollen. Nachdem er nach einiger Zeit auf den Kurzärmel meint ein Wappen zu erkennen, und fragt, ob diese Polizisten sind (wohlgemerkt, man steht im Halbdunkel und das Licht ist im Rücken der beiden Unbekannten), verlangte Frank Ausweis und Namen der 2 Personen und Grund ihres Daseins.
Daraufhin zieht einer der beiden, später als Polizeiobermeister Nerusil identifiziert, seine Handschuhe an und greift sich Frank. Die Personen wollten Frank mit Gewalt außerhalb des Grundstücks bringen und durch die Schiebetür des immer noch im Stand laufenden Zivil-Transporters drücken. Frank übte zivilen Ungehorsam bzw. passiven Widerstand und wird von diesen über den Boden geschliffen. Dabei reißt Nerusil bei Frank eine etwa 3 cm lange Schnittwunde am linken Unterarm ein. Bis heute ist die Narbe erkennbar. Frank hat die Personen nicht angefaßt und auch nicht aggressiv gedroht. Er und … dabeistehender B rufen laut um Hilfe. …
FR wurde nicht aufgefordert, eine Blutkontrolle zu machen. Außerdem wurde nie die Frage gestellt, ob er überhaupt der Fahrer des weißen Kraftfahrzeug gewesen sei. Auch nannte man keine Namen, zeigte keinen Ausweis und gab keinen Grund der Maßnahme an. Zeit und Möglichkeit für die beiden Unbekannten bestand ausreichend, auch war keine Situation, die solches verhindert hätte.
Durch die Hilferufe kamen in kürzester Zeit U an die Haustüre, schaltete das Halogenlicht für den Hof ein, rief S und F und man kam die Treppen herunter. Die Männer, Polizeiobermeister Nerusil und Polizeiobermeister Globisch, wie sich später herausstellte, ließen von ihrem Opfer ab, wobei von Nerusil die Aggression ausging, Globisch mehr der Mitläufer war. Dieser Umstand blieb auch während den weiteren Vorfällen so. Erkennbar verunsichert, plötzlich von drei weiteren Personen angesprochen zu werden, suchten diese nach Worten. Frank, verärgert und verletzt, fragte was diese Aggression solle, erneut wer man sei, was man wolle, forderte Namen und Ausweise und Grund der Maßnahme. Darauf hin teilte Nerusil mit, da sie zu weit hinter dem weißen Scudo hergefahren seien und ihn nicht einholen konnten, er auch einen Anhalteversuch überfahren soll, hätte sie den Scudo nicht auf der Straße kontrollieren konnten. FR meinte, wie solle er den einen Anhalteversuch überfahren haben, wenn der Wagen der Unbekannten soweit hinter ihm war. Statt die Fragen zu beantworten, forderten beide sichtlich aggressiver auf, Frank solle sofort mit zu ihrem Auto kommen. Frank sagte, er ginge nirgendwo mit hin, wenn man sich nicht ausweisen würde – vielleicht seien sie gar keine Polizisten. Die Personen weigerten sich weiterhin, sich auszuweisen. Nerusil nannte aber mit einem boshaften Lächeln den Namen MEERBUSCH. Frank glaubte dieses nicht und forderte seinen wahren Namen.
U meinte, man könne doch nicht einfach nachts auf ein Grundstück kommen, sich nicht ausweisen, von Kontrolle sprechen und Gewalt anwenden. Nachdem Frank wiederholt sie aufforderte, ihre Ausweise zu zeigen oder das Grundstück zu verlassen, wurde er erneut auf den Boden geworfen, wobei B, F und U laut um Hilfe rief und die Armbanduhr von Frank durch Gewalt der Polizisten gegen Frank abfiel und kaputt ging. S war in inzwischen ins Haus und hatte die Videokamera geholt. Zur Kenntnis: Am 12.06.2009 hat der Sicherheitsberater… eine Beratung auf dem Grundstück der Familie Rennicke … zusammen mit einem Kollegen durchgeführt. Dieses wurde von … vorgeschlagen, da die Familie Rennicke mehrfach seit 2006 Opfer von Übergriffen wurden (so. z.B. ein Brandanschlag am 14.4.2006 mit einem Sachschaden von etwa 100.000,-, wobei der ehemalige Kuhstall bis auf die Grundmauern abbrannte und ein Tatverdächtiger auf Anordnung des Staatsanwaltes Porzner nicht verhört wurde; am 15.03.2009 erfolgte ein Farbanschlag, Frank wurde vorher von vermummten Personen angefahren, ein zweiter Brandanschlag hatte die Zerstörung eines Baumes am Tor zur Folge, mehrfach wurden Rennickes bedroht, …, am 06.10.2009 wurde wie von Kommissariatsleiter Beier der KPI Ansbach sogar bestätigt wurde, ein „Sicherungsflug“ eines Polizeihubschraubers über dem Anwesen der Familie Rennicke durchgeführt „Um sich mal umzusehen“ und „um bei Einsätzen besser handeln zu können“, usw.). Bei der Beratung wurde die Wichtigkeit von Videoaufzeichnungen klar angesprochen, auch sich IMMER von Amtspersonen die Ausweise zeigen zu lassen – es könnten falsche Polizisten sein. Es wurde eine Referenzliste für eine private Videoüberwachung überreicht und eine Festinstallation angeraten, die die Familie Rennicke auch unmittelbar durchführte! Beim Tag der offenen Türe bei der Polizei in Ansbach wurden vor einigen Jahren Aufkleber verteilt, auf denen angeraten wurde, sich IMMER bei Amtspersonen den Ausweis zeigen zu lassen. Dieser Aufkleber ist auf der Haustüre der Fam. Rennicke angebracht. Genau diese Hinweise hat die Familie Rennicke befolgt!
Ab diesem Zeitpunkt wurde von S per Video aufgezeichnet. Durch die Aufnahmen wurden beide Polizisten noch unsicherer. Nerusil nannte erneut den Namen MEERBUSCH. Frank lag, von beiden zu Boden geworfen auf dem Bauch und forderte Nerusil auf, seinen wahren Namen zu nennen. Globisch lief zum Auto, dessen Motor noch immer im Stand lief und dessen drei Türen noch geöffnet waren.
Durch die Hilferufe wurden die Nachbarn aufmerksam und kamen dazu. Die Nachbarn N und L versuchten mäßigend auf die 2 Personen zu wirken und die Situation zu entspannen. Die Polizisten, als solche immer noch nicht sicher erkennbar, wurden noch unsicherer und verweigerten weiterhin, sich auszuweisen. Nerusil brüllte, man führe eine Gefangennahme durch. Er hat jedoch weder vorher noch nachher dieses mitgeteilt, angeordnet oder begründet! Vermutlich durch die mäßigende Art der Anwesenden ließen die beiden Personen wieder von Frank ab.
Frank sagte, daß er jetzt austreten müsse. Zur Kenntnis: B und Frank waren seit 18 Uhr unterwegs und hatten seit längerem keine Zeit auszutreten. Die beiden Personen hinderten Frank daran und hielten ihn fest. Dann wiederum sagten sie, er sollte vor allen Personen urinieren, was er verweigerte. Dann sagte man, er solle „auf den Hof pinkeln“, was er auch verweigerte.
Er ging deswegen in den hinteren Teil des Hofes, die beiden Personen begleiteten ihn und wollten ihn auch dort am Urinieren hindern. Frank mußte letztlich vor diesen Personen begleitet austreten, was er unter Protest tat. Im hinteren Teil des Grundstücks, … wurde er dann von Nerusil in eine Baugrube gestoßen. Aus dieser kommend, war er vollkommen verstört. Bei dem Sturz schürfte Frank sich die Arme auf. Von der Gewaltanwendung hatte er bereits Schrammen, Arm-, Kopf- und Rückenschmerzen. Es ging zurück vor das Wohnhaus. Die Polizisten weigerten sich zunächst, wiesen sich dann aber, nach über zehn Minuten endlich aus. Die beiden Personen schienen mit der Situation überfordert. Die Polizisten meinten, man könne es sich einfach oder schwer machen. Man würde auch auf andere Polizisten warten. Frank sagte, „dann warten wir“. Nach erneuter Aufforderung mehrerer Anwesender zeigte Globisch und Nerusil den Ausweis. Frank fragte diese erneut, aufgrund welchen Gesetzes sie hier tätig seien. Eine der Beiden meinte, diese Maßnahme sei vom „Straßenverkehrsrecht“ gedeckt. Weitere Aussagen verweigerte er. Nachdem Globisch vollkommen unsicher das Gespräch verließ, sprach Frank mit Nerusil. Währenddessen fiel Globisch seine Dienstpistole herunter, an der er gefingert hatte.
Frank meinte, diese Bedrohung sei unnötig und sinnlos und er werde nun seine Papiere holen. Auf dem Weg zum Gebäude, in das er ruhig ging, wurde er von Nerusil brutal angegriffen und zu Boden geworfen, wobei im Globisch unterstützte, Frank wurde von Nerusil so stark gewürgte, daß ihm die Luft wegblieb. Frank rief noch „Ich sollte doch die Papiere holen!“ Trotz Rufen und Schreie der Anwesenden ließen sie erst nach einer ganzen Weile los. Niemand der anderen Anwesenden hat einen Polizisten angegriffen! Frank wurden die Finger umgedrückt und er würgte und röchelte nach Luft. Starke Schluckbeschwerden und Nackenschmerzen waren die Folge, auch wurden die Arme verdreht, gerade der linke Arm. Sichtlich mitgenommen sagte er zu Nerusil, daß er ein „Gewalttäter“ sei und er sich auf diesem Hof nicht umbringen läßt. Fassungslos von dem Erlebten, versuchte Frank das Erfahrene zu verstehen. Unbekannte wollen ihn in ein Auto zerren, dann verweigert man den Namen, hindert an der Notdurft, stößt einen in eine Baugrube, dann nennt man den Namen MEERBUSCH, während der Ausweis auf NERUSIL lautet, … lief FR in den hinteren Teil des Hofes, um nicht erneut angegriffen zu werden. Die beiden Personen liefen brüllend hinterher. F konnte sehen, wie einer der beiden Personen ohne fremdes Zutun gegen einen Kasten lief und der andere im hinteren Teil des Hofes ohne fremdes Zutun stolperte und in eine Baugrube fiel. Dadurch schrieen diese noch aggressiver, konnten aber ihren Lauf unvermindert fortsetzen. Frank lief … hat keinen Behälter gestoßen oder bewegt. Von dem Laufbeginn bis zum Hinauslaufen aus dem Tor benötigte er etwa 40 bis 45 Sekunden. Dort verblieb Frank dann auf der Sitzbank des Nachbargrundstücks.
Wenn man die etwa 150 Meter Lauffläche betrachtet, so ist es bei Tage kaum möglich, diese in weniger als 45 Sekunden zu schaffen, schon gar nicht im Dunklen mit Baugruben, Erdbergen, Bauholz und Steinen. Es blieb somit keine Zeit, einen Rollwagen, der außerdem mit Holz belade war, wie folgt zu bewegen. Aussage Nerusil: „Während der Verfolgung drehte sich Herr Frank Rennicke unvermittelt um, nahm einen herumstehenden Rollcontainer, ca. 2 m hoch, 2m lang und 1 m tief sowie mit Holz beladen war, und versperrte mir durch diesen den Fluchtweg. Er sah mir einen kurzen Augenblick genau in die Augen, und stieß dann den Rollcontainer bewußt in meine Richtung. Da ich im vollen Lauf war konnte ich nicht mehr ausweichen oder anhalten. Der Rollcontainer traf mich mit voller Wucht. Ich konnte nur noch meine Arme zum Schutze meines Gesichtes hochhalten. Bei dieser Situation erlitt ich Abschürfungen an den Knien sowie Prellungen an beiden Armen. Ich hatte durch den Aufprall sehr starke Schmerzen und ein Hämatom am linken Unterarm. Herr Frank Rennicke lief eine Runde …. Dabei versuchte er mit einem weiteren, gleichartig beschaffenen Rollcontainer, mich an seiner Verfolgung zu hindern, indem er versuchte, diesen hinter sich herumzureißen. Anschließend lief er zum Hoftor hinaus in eine unbekannte Richtung…“.
Dieser Aussage muß entschieden widersprochen werden, da sie nichts anderes als eine Schutzbehauptung zur Ablenkung des eigenen Fehlverhaltens war. Wenn der Behälter so groß ist, wie konnte dann FR Nerusil genau in die Augen sehen, wie ist es möglich, diesen schweren holzbeladenen Behälter so in wenigen Sekunden in Schwung zu bringen, das er einen anderen, der dazu noch im Lauf ist, mit „voller Wucht“ trifft? Wieviel Zeit benötigt solches? Wo ist Globisch währenddessen? Wo sind andere Behälter, die angeblich erneut gegen Nerusil gerichtet wurden? Wie ist es möglich, das im Halbdunkel bei einer Verfolgung der Verfolger bemerkt, wie der andere, der kaum einen Vorsprung hat, diesen genau „in die Augen sieht“? Der Kripoermittler Nixdorf hätte zu diese Fragen ebenfalls kommen müssen, zumal er bei Tage am Ort des Geschehens war und alles inspizierte. Warum kam diesem allein mit der Unmöglichkeit von der Zeit her keine Fragen? Oder sollte es keine geben?
Die Videoaufnahmen von S werden diese Angaben … bestätigen! Auch bieten diese Aufnahmen, nun mit den o.g. Fragen die Möglichkeit, aufgrund von Fakten und nicht nur von Aussagen den Vorfall zu prüfen. Der bekannteste Gerichtsmediziner der BRD, Prof. Dr. Spann, ehem. Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität München äußerte anläßlich seines 80. Geburtstags 2009 im Bayr. Rundfunk: „Nichts ist fragwürdiger als Zeugenaussagen… niemals dürfen Urteile nur auf diese aufbauen… nur die Wissenschaft kann letztlich Beweise bringen. Fakten zählen, keine Zeugenaussagen…“. Wieso hat weder die Staatsanwaltschaft noch Nixdorf diese Maßgabe des bekanntesten Gerichtsmediziners beachtet?
U versuchte den Polizisten klarzumachen, warum Frank aufgrund mehrerer schlechtester Erfahrungen (Hausdurchsuchungen mit Versuch durch LKA-Polizisten eine Pistole Frank unterzuschieben, Mordversuch und Gewalt durch Polizisten) so reagiere. Seit dem Mordversuch 1997 in Hannoversch Münden, wo eine ganze Polizeigruppe Frank den politisch motivierten Totschlägern, weit über 100 Autonome mit Gewalt auslieferte, hat dieser bei gewalttätigen Polizisten … Mit weniger Aggressivität und Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel seitens der Polizisten, wäre dieses gar nicht möglich gewesen. Dieses hat sie später erneut deutlich gegenüber den weiteren anwesenden Polizisten zum Ausdruck gebracht. Weder Nerusil noch Globisch äußerten sich zu irgendeiner Verletzung, auch konnten sich beide normal bewegen. Es wurde – weil man von Straftaten der damals noch unbekannten Personen noch ausging – mit einer Videokamera der Vorgang bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen. Einer der beiden Polizisten forderte von S, die Übergabe des Bandes – entweder freiwillig oder mit Sicherstellungsprotokoll! S bestand vor Übergabe des Bandes auf einen schriftlichen Nachweis für diese Übergabe und ihr diesen auszuhändigen. Dies wurde von dem Polizisten zugesichert. Während des Ausfüllens des Sicherstellungsprotokolls trafen mehrere Streifenwagen ein.
Ein mit Lederjacke gekleideter Mann, der aus dem einem Streifenwagen entstieg, es war wie sich später herausstellte PHM Strauß, unterbrach das Gespräch und das Ausfüllen des Sicherstellungsprotokolls und verlangte sofort in energischer und extrem aggressiver Art die Herausgabe des Bandes. Trotz mehrfacher Aufforderung der Anwesenden verweigerte dieser Mann, seinen Ausweis zu zeigen und verwies darauf, daß er „aus einem Polizeiwagen stieg und in Uniform sei und sich daher nicht ausweisen müsse.“ Er zog daraufhin Lederhandschuhe an, brüllte S an, sie solle umgehend das Band aushändigen. Alle Anwesenden verwiesen auf die zuvor gemachte Vereinbarung mit den beiden Polizisten, das Band erst nach Sicherstellungsprotokoll zu übergeben. S wurde die Kamera durch Strauß in seiner Aggressivität zu entreißen versucht. Folgend brüllte der „lederjackentragende Polizist“ Strauß S extrem aggressiv an und war zu Gewaltanwendung gegen sie bereit. Auch riß er L gewalttätig an den Haaren und drückte L den Kopf nach unten. Weder Strauß noch andere Polizisten wurden angegriffen, auch wurde keine Kleidung beschädigt. Die Lederjacke des Polizisten wurde von keinem der Anwesenden in irgendeiner Form beschädigt.
S hat das Band aus Angst vor dem aggressiven Polizisten … an F weitergegeben. Die Anwesenden wiederholten nochmals, daß das Band übergeben werde, wenn das zugesicherte Sicherstellungsprotokoll unterschrieben und übergeben sei. Diese Aussagen wurden seitens der anwesenden Polizisten nicht berücksichtigt. Statt dessen wurde F brutal an den Haaren von dem „Lederjackentragenden Polizisten“ Strauß gezogen und seine rechte Hand, in der sich das Band befand, so fest zusammengedrückt, so daß eine Schnittwunde entstand, um das Band zu entreißen.
Strauß schlug ohne Vorankündigung dem barfüßigem F mit der Faust in die Magengrube, dann wurde F gewaltsam auf den Boden geschmissen, mit dem Knie in das Kreuz gedrückt und Handschellen so fest auf dem Rücken angelegt, daß sie bei der Abnahme fast nicht mehr aufgingen. F hat sich bei dem gesamten Vorgang nicht gewehrt und niemanden berührt. F war für etwa drei Minuten bewußtlos und befand sich daraufhin in einen apathischen Schockzustand und war nicht mehr ansprechbar. Von Strauß war zu hören, daß F schauspielern würde wie Frank und sich über den Gesundheitszustand von F lächerlich machte (wohlgemerkt: Strauß war beim Vorfall von Nerusil/Globisch/Frank GAR NICHT ANWESEND und konnte von einer möglichen „Schauspielerei“ gar nichts wissen).
Nach circa 10 Min. wurden die Handschellen bei F nur mit Mühen entfernt. F wollte sich aufgrund seiner Schmerzen auf die neben dem Auto stehende Traktor-Ladefläche setzten, was ihm zuerst verwehrt wurde und er deswegen auch wieder angegangen wurde (von der „Lederjacke“ Strauß). Der allgemein, auch für Laien erkennbare schlechte Gesundheitszustand von F veranlaßten einen Beamten schon vorher, den Krankenwagen zu rufen. Außerdem bat die U, einen Krankenwagen für den Mißhandelten zu rufen, worauf sie als Antwort erhielt, daß schon einer unterwegs sei.
Gleichzeitig wurden alle Anwesenden aufgefordert, ihre Ausweise vorzulegen, da man sie sonst mit auf die Wache mitnehmen würde. „Lederjacke“ drohte damit, falls nicht mehr als die notwendigen Daten genannt werden, so würden die Person mit auf die Wache genommen. Gerade aus den Kindern der Familie Rennicke wollte Strauß somit mehr als die im Personalausweis angegebenen Daten durch Nötigung herauspressen. Erst zu diesem Zeitpunkt hat sich der „Lederjacke tragende Polizist“ als Herr Strauß ausgewiesen.
B sprach Nerusil und Globisch an, die diese ganze Misere ausgelöst hatten, wo sie denn gestanden hätten und auf den Gedanken gekommen sind, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Einer der beiden teilte ihm mit, daß man auf einem Feldweg zwischen … gestanden hätte und eine Pinkelpause eingelegt hatte. Dieses hörten auch andere Teilnehmer. Weder Globisch noch Nerusil gaben an, verletzt worden zu sein, noch sprachen diese die anwesenden Rettungssanitäter an und baten auch nicht um Versorgung. B sprach Strauß und die anwesenden Polizisten an: „Ich habe gesehen, wie sie … F in den Bauch geschlagen haben – wie könnt ihr anderen das zulassen?“ Darauf reagierte dieser Strauß vollkommen aggressiv, forderte B auf, dies sofort zurück zu nehmen, da er sonst eine Anzeige wegen Unterstellung bekäme; worauf B antwortete: „Dann nehmen wir nur mal an…“ B wollte fragen, wie es sein kann, daß F unverhältnismäßig gewaltsam behandelt wurde und wieso keiner der anwesenden Polizisten eingreife. Darauf hin wurde Strauß erneut aggressiv, drohte ihn anzuzeigen und mitzunehmen. Voller Angst nahm B seine Aussage zurück und entschuldigte sich, da er Angst hatte, geschlagen oder verhaftet zu werden. Er erhielt dafür dann einen Platzverweis, wohlgemerkt auf dem Hof des elterlichen Grundstücks. Keiner der Polizisten stellte Fragen – alle schauten weg oder machten mit! Auch wurde nicht gefragt, wer Fahrer oder Beifahrer im Scudo war und auch nicht, ob Alkohol getrunken worden wäre. Nicht einmal die Fahrzeugpapiere wurden kontrolliert
Mittlerweile waren immer mehrer Polizeiwagen, u.a. Spürhund und ein Hundeführer eingetroffen. Von den anwesenden L, N und F wurde, die angeblich „Widerstand“ gegen die Staatsgewalt geleistet hätten, eine Alkoholkontrolle an dem Alkomat durchgeführt. Zunächst wurde sogar von Seiten Herr Strauß’ angedroht, eine Blutabnahme im Krankenhaus durchführen zu lassen, da er meinte, es läge „der Verdacht auf Drogen vor“. Nachdem die drei Untersuchten (L, N, F) jedoch keinerlei Alkoholwerte aufwiesen, wurde von dem Vorhaben abgelassen.
Auch war der Krankenwagen eingetroffen. Der Untersuchende Sanitäter stellte einen ungewöhnlich erhöhten Blutdruck bei F fest, der auf einen Schockzustand hinwies. Auch hatte er Schürfungen und Schnittverletzungen an Händen, Armen und Füßen. F war immer noch barfuß. Er wurde ins Krankenhaus abtransportiert.
Weiterhin wurden die Hoffläche, die Scheune, das Wohnhaus, die Maschinenhalle, der Anbau, die Halle und die verschlossene Wohnung des nicht anwesenden Mieters mit Hundeführer, Spürhund und 4 Polizisten durchsucht. U wolle dieses nicht – ihr wurde mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Ansbach hätte dieses genehmigt. Die Eigentümerin U machte deutlich, daß die Untergeschoß-Wohnung des Mieters nicht zur eigenen Wohnung gehört und nicht zugänglich sei. Ihr wurde angedroht, diese mit Gewalt öffnen zu lassen, woraufhin sie einen vom Mieter hinterlegten Schlüssel holte. Frank wurde nicht gefunden, auch keine „Zufallsfunde“, wie einer der Polizisten einem seiner Kollegen mitteilte. L, N, B mußten während des Zeitraumes der polizeilichen Untersuchung ca.45min vor der Hofeinfahrt stehen bleiben und durften sich nicht entfernen (trotz Regen).
Die letzten Polizisten blieben bis etwa 2.15 Uhr.
Auf dem Sicherstellungsprotokoll und der Durchsuchungsschrift steht „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Trunkenheit im Verkehr“, nicht „Verdacht auf…“! Keiner der beteiligten Personen … hat in dieser Nacht noch sonst je Polizeibeamte angegriffen oder ist in dieser Nacht oder sonst je betrunken im Verkehr Auto gefahren.
Bei F wurden von einem Arzt Verletzungen festgestellt, weshalb er mehrere Tage krankgeschrieben wurde. Ebenso bei Frank, der eine Woche arbeitsunfähig war. Frank hatte über Monate so schwere Schmerzen der Halswirbelsäule und Ellenbogengelenk links, daß er nach nichterfolgreicher Behandlung dann am 26.01.2010 in der Radiologischen Praxis Dr….einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung erfolgte. Man konnte schwere Prellungen und vernarbte Knochenrisse feststellen.
Das Verhalten der Polizisten war vollkommen übertrieben und unnötig und zeigte deren Unsicherheit, welche durch Aggressivität und Gewalt überspielt werden sollte. Die Tatsache, immer wieder Frank angegriffen und dann wieder von ihm abgelassen zu haben, zeigt das ungute Gefühl der Polizisten. Auch kann keiner der Polizisten gesehen haben, daß Frank betrunken war und Auto gefahren ist, auch nicht, ob nicht noch eine weitere Person neben Frank und B im PKW gewesen sei bzw. diesen PKW fuhr, was auch nicht angefragt wurde. Auch wurde der PKW Scudo nicht überprüft, was ebenfalls bei einer Verkehrskontrolle üblich ist, auch nicht als man nach der Abwesenheit von Frank dazu Möglichkeit gehabt hätte.
Es scheint so, als wären die ersten zwei Polizisten durch die Weigerung und Beharrlichkeit von Frank auf Ausweis und Grund so unsicher geworden, daß diese ihre Kompetenzen übertreten haben und letztlich nicht mehr zurück konnten oder wollten. Vollkommen aus dem gesetzlichen Rahmen fiel der Einsatz, nachdem mit Strauß eine unnötige Gewalt und Aggression auf letztlich Unbeteiligte ausgeübt wurde. Es hätten alle Polizisten ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt, Namen, Grund ihrer Maßnahmen und auch den Ausweis zu benennen und zeigen.
Der Mieter der Untergeschoßwohnung… ist empört von der Durchsuchung in Abwesenheit seiner verschlossenen Wohnung, zumal er bis heute offiziell davon nicht einmal in Kenntnis gesetzt wurde. Die „Begründung“, Frank könnte sich dort verstecken, ist so abwegig, da dieser in Richtung der anderen Dorfhäuser entschwunden ist und ein Zurück durch die Polizisten, die vor dem Hause waren, nicht möglich war. Auch wäre es wesentlich näherliegend gewesen, in den Scheunen und Grundstücke der Nachbarn zu suchen, als im eigenen Grundstück. Diese Zwangsmaßnahme dürfte zur Einschüchterung durchgeführt worden sein, wobei auch die kleinen Kinder der Familie, darunter ein Säugling heimgesucht wurde.
Alle Beteiligten der Familie außer Frank haben ihren Namen genannt und Angaben zur Person gemacht – niemand von diesen hat einen falschen Namen angegeben, wie dieses die Ermittlungsakten aussagen und als Ordnungswidrigkeit gewertet wurde. Laut einer Zahlungsaufforderung des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Landesamtes für Finanzen vom 17.06.2010 an Frank, soll dieser eine Lederjacke von Nerusil beschädigt haben. Nerusil hat im Beisein von FR aber nur ein kurzes Hemd getragen – FR konnte somit gar keine Lederjacke von ihm beschädigt haben. Was sind das für Untersuchungen und Anschuldigungen?
Dem ermittelnden Polizisten Nixdorf, der nach dem Vorfall B zur Beschlagnahme von dessen Funktelefon extra mit Kollegen AUS DER SCHULE holte, führte die Unverhältnismäßigkeit der Mittel weiter fort. B hatte aber mit seinem Telefon gar keine Aufnahmen gemacht. Nixdorf beschlagnahmte dann das Funktelefon von F.
Er stellte zu den Verletzungen von Frank und F auch keine Fragen, obwohl ihm diese bekannt wurden. Von ihm erfuhr Frank, daß es um eine angebliche Alkoholkontrolle gegangen wäre, das Frank angeblich Schlangenlinien gefahren wäre (die Strecke … hat S-Kurven!), das Nerusil durch einen Rollwagen angeblich verletzt worden wäre und das Ermittlungsverfahren gegen alle Familienangehörigen liefen. Frank forderte Nixdorf auf, den dort noch immer stehenden Holzwagen zu bewegen, da man dieses nicht rollen könne, schon gar nicht im beladenen Zustand, da es sich um zweckentfremdete ehem. Stoffgarnwagen handeln würde, die für Holzlasten zu schwach wären. Man könne diese beladen nur mit Hubwagen bewegen. Nixdorf sagte, er sehe dieses. Trotzdem hat er diese Tatsache in seinem Bericht nicht eingebracht. Auch hat er die Falschnamensnennung von Nerusil bewußt oder durch Hörschwäche falsch in seinen Bericht eingebracht – er deckt dabei seinen Kollegen. Auf dem Video ist dieses am Anfang deutlich feststellbar!
Durch Aussagen in seinen Berichten, insbesondere dem Abschlußbericht hat er geurteilt, den Polizeikollegen sein kein Verschulden anzulasten. Allein der Verstoß gegen PAG §6 – Ausweispflicht eines Polizisten steht diesem gegenüber; mit Äußerungen wie „Frank lief…“ wird der Eindruck für die Staatsanwaltschaft geweckt, Frank hätte versucht, sich mehrfach durch eine Flucht dem Alkoholtest zu entziehen und der Übergriff von Nerusil wäre vollkommen berechtigt gewesen.
Diesem ist nicht so. Da Nixdorf das Video sekundenmäßig ausgewertet hat, liegt der Verdacht nahe, er hat bewußt im falschen „Korpsgeist“ seinen Berufskollegen schützen wollen. Dieses ist dann aber zu ahnden. Seine Nichttätigkeit, trotz Wissen um den Freispruch für Frank und Ute Rennicke vor dem Bundesverfassungsgericht vom Frühjahr 2008 in dem Auszug aus dem Bundeszentralregister vom Sommer 2010 die Altverurteilung noch zu finden, zeugt von Unfähigkeit oder böser Absicht.
Es besteht Verdacht einer abgesprochenen Falschaussage, die zur Verfolgung von Unschuldigen geführt hat. Ein Gesprächsangebot noch vom Morgen des 8.10.2009, welches an Staatsanwaltschaft – StA Krach – und Polizeidienststelle Ansbach – Nixdorf / Globisch / Strauß – per Fax ging, wurde nicht beantwortet. Am Morgen des 8.10.09 hat Frank auf das Widereintreffen der Polizei gewartet (diese Strafanzeige war bereits fertig), auch um sich ggfs. einer Alkoholüberprüfung zu stellen. Statt dessen wurde gegen 7:30 Uhr im Hause Rennicke angerufen und, nachdem sich Frank gemeldet hatte, wieder aufgelegt. Es ist zu vermuten, daß die Polizei einen Probeanruf getätigt hat. Es ist auch nicht begreifbar, weshalb nach dem Großaufgebot und den nun umfangreichen Ermittlungsakten nicht am Morgen eine Polizeistreife bei Frank vorfuhr. Vermutlich wollte man dem Negativergebnis der Alkoholkontrolle ausweichen.
Das Verhalten der Polizisten vor Ort war unangemessen, rechtswidrig, offenbart eine mangelhafte Eignung und durch eine mögliche gemeinschaftliche Falschaussage nun auch noch eine kriminelle Energie, die diesen Berufes nicht angemessen ist. Die Familie Rennicke nebst N und L, gerade die Kinder der Familie Rennicke, haben seit diesem Tage traumatische Zustände. F ist die Gewalt gegen Frank und besonders gegen sich durch prügelnde Polizisten sehr nahe gegangen, besonders weil er durch den Überfahrversuch durch Andrea Röpke unter Mithilfe von vermummten Gewalttätern und den Brandstiftungen und der Untätigkeit durch Staatsanwalt Porzner persönlich immer betroffen war. Der seelische Schaden der Betroffenen ist noch nicht abschätzbar, wird aber uns noch lange beschäftigen, …
Nachtrag: Für alle Leser sollte eines klar sein: Eine polizeiliche Gewalt wegen einer „Verkehrskontrolle“ kann schon morgen auch jeden anderen Treffen. Wenn nach fünf Stunden Verhandlung beim Amtsgericht Ansbach Frank Rennicke eine Geldbuße annahm, dann gewiß nicht wegen eines „Schuldeingeständnisses“, sondern eher um Schaden von seiner Familie abzuwenden und pragmatisch einen ausufernden Prozeß mit insgesamt 12 Zeugen und mindestens zehn Prozeßtagen zu beenden. Der Polizist Nerusil, der auf dem im Gerichtssaal vorgeführtenVideo hörbar seinen Namen mit MEERBUSCH angab, hat unter Eid ausgesagt, nie den Namen Meerbusch genannt zu haben. Trotzdem hielt die Richterin ihn für „glaubwürdig“. Die Staatsanwältin ist eine ehemalige Richterin und ist „weisungsgebunden“, d.h. auf Befehl „von oben“ werden ihr Vorgaben gemacht.
Auf dem Flur vor dem Gerichtssaal hat in einer Verhandlungspause der nicht entlassene Zeuge Nerusil sich unter Augen der Staatsanwaltschaft mit seinen Polizeikollegen, die noch verhört werden sollten, absprechend unterhalten. Frank Rennicke und Beobachter waren fassungslos bei dieser Art von Bayrischem Justizleben. Ein Prozeßbeobachter, der aus der DDR stammte, fühlte sich an altes „DDR-Gerichtswesen“ zurückerinnert.
Kurzbericht und Kommentar, Prozeß am 28.10.2010 gegen Frank Rennicke beim Amtsgericht Ansbach
Wir waren dabei, als wieder einmal gegen Frank Rennicke vor Gericht am 28.10.2010 in Ansbach verhandelt wurde. Wir, das sind meine Frau und ich eines älteren Jahrgangs. Der Liedermacher hatte uns mehrfach von der Korruption und Vorgängen bei politischen Prozessen berichtet – das wollten wir selber prüfen und fanden uns deswegen schon vor Prozeßbeginn um 9 Uhr ein. Schon bald war deutlich zu erkennen, das und wie Staatsanwältin und Richterin gegen den Beschuldigten eingenommen waren. Ständig wurde Frank Rennicke ins Wort gefahren. Wir erinnerten uns an ähnliche Prozeßverläufe in der DDR. Seltsam kam uns vor, daß nur etwa drei Stunden Prozeßdauer für gut 12 Zeugenvernehmungen (fünf Polizisten, von denen aber nur zwei beteiligt waren) und sieben Betroffene der Familie Rennicke mit Kindern und Nachbarn) von der Richterin Hofmann eingeplant waren. Nachdem Frank Rennicke gut 20 Minuten über Verfolgungsmaßnahmen des Systems, Mordversuche und Brandstiftung (bei denen die Staatsanwaltschaft Ansbach die Verfolgung eines dringend Tatverdächtigen unterbunden hat!) eine Erklärung abgab, in der er daher seine kritische Einstellung gegenüber zur Nachtzeit auf sein Grundstück eindringenden und nichtausweisenden Menschen belegte, las er den Anzeigetext und aus dem Gedächtnisprotokoll der Betroffenen vor. Zur Kenntnis: Ursprünglich wurde gegen sieben Familienmitglieder und Nachbarn von Rennickes ermittelt, Frank wurde durch die Polizisten so schwer mißhandelt, daß er eine Woche krankgeschrieben war und sein Sohn wurde, nachdem er von einem prügelnden Polizisten ohnmächtig geschlagen wurde, mit einem Krankenwagenabtransportiert und war ebenfalls arbeitsunfähig. Es wurde der angeblich von Frank verletzte Polizist mit Namen Nerusil vernommen. Widersprüchliche und falsche Aussagen des uniformierten Zeugen der Anklage (falsche Namensnennung, angeblich zerrissene Polizei-Lederjacke etc.) wurden als nicht relevant dargestellt. Unglaublich: Frank konnte den unter Eid stehenden Polizisten zwei Meineide nachweisen, durch eine Videoaufnahme war deutlich hörbar, wie Nerusil einen falschen Namen „Meerbusch“ angab. Die Richterin Hofmann und die Staatsanwältin Hüftlein übergingen dieses massiv. Offensichtlich sollte das Handeln der Polizisten als korrekt eingestuft und eine Verurteilung des Angeklagten erreicht werden. Eine Weiterführung des Verfahrens, so die Richterin, hätte sich mit vielen kurzen Terminen bis weit in das kommende Jahr hingezogen, da sämtliche Beteiligten einschließlich der Kinder als Zeugen gehört werden sollten. Richterin Hofmann hat sich damit entschuldigte, sie wäre so überlastet, daher könnten nur jeweils 1 – 1 ½ Stunden verhandelt werden. Das hätte schnell 10 – 15 Prozeßtermine ergeben und monatelangen Psychostreß für die durch Anschläge, Verfolgung, Ausgrenzung etc. schwerbelastete Familie bedeutet. Statt der Meineide wurde die Vereidigung des Polizisten Nerusil als strafverschärfend gegen Frank dargeboten, der nun für ein nur telefonisches Attest des in keiner Weise nachvollziehbar „verletzten“ Polizisten nun als „schwere Körperverletzung“ verurteilt werden sollte und mit mindestens sechs Monaten Haft zu rechnen hätte. In einer Verhandlungspause kam uns für uns erkennbar zu einer Zeugenabsprache der fünf Polizisten unter Kenntnisnahme der Staatsanwältin Hüftlein. Franks Protest in der Verhandlung wurde übergangen.
Von daher scheint es taktisch klug, gut und richtig zu sein, daß der Angeklagte, um seine Familie zu schützen, sich auf ein Verhandlungsergebnis eingelassen hat, auch wenn er seine Unschuld durchaus nachvollziehbar durch Fragen und Beweisanträge benennen konnte. Dieses Handeln zu verurteilen, zeugt von Unkenntnis der Lebenswirklichkeit, wenn nicht gar von Unreife oder Dummheit. Überhaupt ist es betrüblich, so manche Kommentare über Frank Rennicke im Weltnetz zu diesem Prozeß zu lesen. Da ergehen sich sog. Nationale (sofern es nicht verdeckte Polizisten und Linke sind) in Beleidigungen, Verleumdungen und pseudoklugen Sprüchen. Statt der gebotenen Solidarität erfährt der Sänger Häme und Neid. Das ist beschämend !
Es ist egal, ob man in allem Rennickes Meinung teilt oder nicht und es ist egal, ob einem seine Musik gefällt oder nicht. In jedem Fall sollte man sachbezogen mit ihm reden (dazu ist er unseres Wissens bereit) und nicht öffentlich über ihn. Solches nützt nur dem politischen Gegner und schadet der eigenen Sache.
Es wird nicht der letzte Schlag gegen den wohl bekanntesten nationalen Liedermacher sein, nicht sein letzter Prozeß und auch nicht der letzte Polizeiübergriff. Üben wir Kameradschaft, Ehrlichkeit und Solidarität mit denen, die für uns an der politischen Front stehen.
Bernd und Christl
Internationales Ranking enthüllt: Deutschland ist ein Überwachungs-Polizeistaat
Michael Grandt
Das so demokratie- und bürgerfreundliche Deutschland gehört zur Weltspitze bei der elektronischen Überwachung und liegt weit vor Staaten wie der Ukraine, Indien oder Südkorea.
Die Ergebnisse des »Electronic Police State«-Berichts sind ernüchternd: Deutschland gehört zu den zehn Staaten der Welt, in denen die Bürger in Bezug auf die Nutzung von Informationstechnologien am stärksten überwacht werden.
Zwar spüren wir als Bundesrepublikaner in den letzten Jahren immer mehr, dass unsere Bürgerrechte beschnitten und die staatliche Überwachung immer stärker wird, doch jetzt ist es »offiziell«. Das US-Security-Unternehmen Cryptohippie hat in seinem »The Electronic Police-State«-Bericht insgesamt 52 Nationen daraufhin analysiert, wie intensiv die Bürger von den Behörden ausspioniert werden. An der Spitze befinden sich wie 2008 die kommunistischen und unbelehrbaren Staaten China und Nordkorea. Dahinter folgen Weißrussland und Russland, was auch keine große Überraschung ist. Dass Großbritannien, implizit England und Wales, jedoch schon auf Platz 5 rangiert, ist allerdings erstaunlich.
Wie sehr »westliche Demokratien« allmählich in Polizeistaaten übergehen, zeigen die weiteren Plätze: USA, Israel, Frankreich – und Deutschland auf Platz 10. Das ach so demokratie- und bürgerfreundliche Deutschland rangiert als »Überwachungs-Polizeistaat« damit deutlich vor der Ukraine, Indien, Malaysia, Taiwan und Südkorea!
Für den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, stellt das Ranking keine allzu große Überraschung dar. Ganz im Gegenteil, diese Ergebnisse würden gut ins Bild passen und bestätigen, dass die Bundesrepublik in Sachen elektronischer Überwachung bereits einige bedenkliche Entwicklungen vorzuweisen habe.
»Wir sind zwar nicht Weltmeister, was die elektronische Bürgerkontrolle betrifft, immerhin gehören wir in dieser Hinsicht aber zur Weltspitze. Vor allem mit der viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen Schritt vollzogen, der von anderen EU-Ländern noch nicht gewagt worden ist« (1), stellt Weichert fest.
Im Cryptohippie-Bericht heißt es unmissverständlich:
»Wir wissen, dass unsere Regierungen und private Unternehmen nahezu jede Form unserer elektronischen Kommunikation überwachen. Dadurch fühlen sich die meisten von uns zwar etwas beunruhigt, doch nur die wenigsten sagen oder tun etwas dagegen.« (2)
Als Hauptursache dafür gibt der Bericht das fehlende Wissen darüber an, welche drastischen Konsequenzen das Aufzeichnen, Ordnen, Durchsuchen und Verteilen der gesammelten User-Daten für die Betroffenen haben kann. Jede E-Mail oder Kreditkartentransaktion und jeder Webseitenbesuch oder Handy-Gebrauch würde von einem elektronischen Überwachungsstaat für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert. Von dort könnten sie per Knopfdruck zu jeder Zeit von den Behörden als Beweis gegen den Bürger verwendet werden.
Verschiedene Faktoren trugen zum Ranking bei, u.a.:
* Welche Angaben muss man bei der Einreise in das jeweilige Land machen? * Kann der Staat Finanztransaktionen seiner Bürger kontrollieren? * Gibt es Gesetze gegen Verschlüsselungstechniken? * Speichert der Staat die Daten seiner Bürger? * Wie lange speichert der Staat die Daten? * Wie kontrolliert der Staat die Daten? * Gibt es eine »Vorratsspeicherung« von Daten? * Müssen Internetprovider staatlichen Stellen Auskunft geben? * Speichert der Staat auch Telefondaten? * Werden Handy-Daten gespeichert? * Erhalten staatliche Stellen Einblick in medizinische Unterlagen? * Kann der Staat Daten beschlagnahmen? * Gibt es Rechte, mit denen sich der Bürger gegen die Willkür des Staates schützen kann?
* Gibt es eine Grenze zwischen Polizei und Geheimdienst? * Überwacht der Staat private Computer? (3)
Liest der »brave« Bürger diese Faktoren, wird ihm wohl erst bewusst, wie sehr sich der Staat sich schon in unser Privatleben einmischt und wie sehr wir bereits zum »gläsernen« Menschen geworden sind. Es ist Zeit, aufzuwachen, denn »Big Schäuble is watching you!«
Hier das Ranking der »Top-30-Staaten«:
1. China 2. Nordkorea 3. Weißrussland 4. Russland 5. Großbritannien (England und Wales) 6. USA 7. Singapur 8. Israel 9. Frankreich 10. Deutschland 11. Malaysia 12. Irland 13. Großbritannien (Schottland) 14. Niederlande 15. Südkorea 16. Ukraine 17. Belgien 18. Australien 19. Japan 20. Neuseeland 21. Österreich 22. Norwegen 23. Indien 24. Italien 25. Taiwan 26. Dänemark 27. Ungarn 28. Griechenland 29. Kanada 30. Schweiz (4) __________ Quellen: (1) www.0815-info.de/News-file-article-sid-10512.html (2) Ebd. (3) http://endrtimes.blogspot.com/2009/05/electronic-police-state-report-cites-us.html (4) http://www.news.ch/Polizeistaat+Ranking+Deutschland+unter+Top+Ten/386488/detail.htm
An ihren Worten sollt ihr sie erkennen
Wie wir in der Ausländerfrage belogen und betrogen wurden
von Thomas Brehl
Nein, es gibt kein Propagandaministerium mehr und auch keinen Dr. Goebbels, der heute als „Meister der Lüge“ geschmäht wird und von dem man behauptet es sei sein Hauptanliegen gewesen, daß Deutsche Volk über die wahren Absichten der NS-Regierung zu täuschen.
Heute leben wir in einem freien, demokratischen Staatswesen und können uns auf die Worte unserer Politiker über deren Absichten verlassen. Oder etwa nicht? Kann es möglich sein, daß man dem Volk über Jahrzehnte zum Teil das Gegenteil von dem weisgemacht hat, was man tatsächlich wollte und dann auch umsetzte? Kann es wirklich sein, daß in der vielleicht entscheidenden Lebens- und Überlebensfrage des Deutschen Volkes, nämlich dem der ungebremsten Zuwanderung von Millionen von Menschen fremder Rasse, Religion und Kultur so dreist gelogen wurde, daß man es in der Rückschau kaum glauben mag?
Beginnen wir mit einer kleinen Quizfrage, die wir nicht nur uns selber, sondern möglichst auch vielen Menschen unserer Umgebung stellen sollten. Sie lautet: Von wem stammt der folgende Satz:
„Deutschland war nie ein Einwanderungsland und kann auch keines werden. Die berechtigten Sorgen derjenigen deutschen Mitbürger sind ernst zu nehmen, die in dieser Situation befürchten, im eigenen Lebensbereich zur Minderheit zu werden und die sich als Opfer einer bisher wenig durchdachten und unberechenbaren Ausländerpolitik ansehen.“
Um es gleich vorauszuschicken, es war nicht der NPD-Vorsitzende Udo Voigt im letzten Wahlkampf, es war auch kein Franz Schönhuber, kein Dr. Gerhard Frey oder vielleicht Herr Schlierer von den REPs. Es war der damalige Bundesinnenminster Friedrich Zimmermann laut BMI-Mitteilungen vom 28.01.1983. Na ja, der war doch bei der CSU, wird mancher vielleicht denken, die haben ja gerne am rechten Rand gefischt. Gut, zitieren wir noch einige Herren, die für rechte Töne so gar nicht bekannt sind und beginnen wir mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt:
„Es ist aber notwendig geworden, daß wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten.“
Dieser Satz ist Bestandteil seiner Regierungserklärung vom Januar 1973. Es geht aber noch deutlicher. So lassen uns die Ruhr-Nachrichten vom 13.02.1975 wissen:
„Schmidt (Helmut, damals Bundeskanzler, der Verf.) warnte vor einem Nationalitätenproblem in der Bundesrepublik. Vor dem Kabinett vertrat er die Ansicht, daß beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen die zulässige Grenze inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten sei.“
Hatte Bundeskanzler Ludwig Erhard rund zehn Jahre zuvor noch ökonomisch argumentiert,
„Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeitskräften stößt an Grenzen. Nicht zuletzt führt sie zu weiteren Kostensteigerungen und zusätzlicher Belastung unserer Zahlungsbilanz.“ Bundeskanzler Ludwig Erhard in seiner Regierungserklärung vom 10.11.1965
so führte man später ungerührt völkische Argumente ins Feld. Es war Heinz Kühn, der Ausländerbeauftragte der SPD, der laut Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.09.1980 sagte:
„Wenn die Zahl der Ausländer, die als Minderheit in einer Nation leben, eine bestimmte Grenze überschreitet, gibt es überall in der Welt Strömungen des Fremdheitsgefühls und der Ablehung, die sich dann bis zur Feindseligkeit steigern.“
Da wundert es nicht, wenn die BRD-Länderfürsten zu dieser Zeit in die selbe Kerbe hauen. In einer dpa-Meldung vom 05.03.1982 erfährt das Deutsche Volk:
„Die Ministerpräsidenten der 11 Bundesländer halten es aus Sorge über eine wachsende Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik für erforderlich, den Zustrom von Gastarbeitern und Asylanten weitgehend zu stoppen.“
Und auch einer der Landesinnenminister, nämlich Ekkehard Gries (FDP) aus dem besonders gebeutelten Hessen, spricht bereits 1982 deutliche Worte:
„Ich bin der Meinung, daß die Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik erreicht oder überschritten ist. Das gilt besonders auch für die Ballungsgebiete in Hessen, Frankfurt oder Offenbach. Das heißt, daß weiterer Zuzug unterbunden werden muß, auch der legale oder illegale Zuzug von Familienangehörigen muß beschränkt oder unterbunden werden.“
Zu etwa der gleichen Zeit nimmt auch das deutsche Staatsoberhaupt Stellung zur Ausländerfrage. DIE WELT vom 29.08.1982 berichtet:
„Bundespräsident Karl Carstens hat das schweizerische System der befristeten Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer zur Bewältigung des Ausländerproblems als >erwähnenswert<, wenn nicht >nachahmenswert< bezeichnet.“
Angesichts dieser Verlautbarungen verwundert es auch rückblickend nicht, daß sich die Mehheit der Deutschen im Vertrauen auf eine Kehrtwende in der Ausländerpolitik nicht nach einer wirklichen und in Sachen Ausländer auch glaubwürdigen politischen Alternative umsah.
Es würde schon alles gut werden, Sätze wie dieser bestärkten den einfachem Mann in dieser leider reichlich naiven Überzeugung:
„Ich möchte, daß auch in Zukunft Ausländer nach Deutschland kommen können. Das setzt aber voraus, daß die Rückkehr der Ausländer in ihre Heimat nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist…Selbst für die Mitgliedsstatten der Europäischen Gemeinschaft bedeutet Freizügigkeit nicht die Einräumung eines Dauerwohnrechts für jeden…es ist nicht unmoralisch zu fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutschlands in erster Linie den Deutschen vorbehalten bleibt.“
So jedenfalls Dr. Alfred Dregger, CDU-Fraktionsvorsitzender auf einer Tagung der CDU in Bonn am 21.10.1982. Aber auch SPD-Politiker weckten völlig falsche Hoffnungen auf eine Änderung der zunnehmend unangenehmer werdenden Situation gerade in den Ballungsgebieten und Großstädten unseres Landes. So sagte Herbert Bath SPD-Mitglied und Landesschulrat von Berlin laut Berliner Morgenpost vom 28.11.1982:
„Wir müssen dafür Sorge tragen, daß unsere Kinder und Kindeskinder als Deutsche in ihrem Vaterland friedlich und unangefochten leben können und wir dürfen ihnen nicht ein Land mit unlösbaren Problemen hinterlassen. Es hat nichts mit einer Diskriminierung von Ausländern zu tun, wenn die Abneigung der Bevölkerung gegen eine Ausländerpolitik wächst, die sich durch Tatenlosigkeit gegenüber unhaltbaren Zuständen auszeichnet.“
Das erweckte den Eindruck, als könne man bedenkenlos eine der damals noch so genannten „großen Volksparteien“ wählen. Die hatten das Problem also erkannt und würden es schon richten. Absichtserklärungen gab es in Hülle und Fülle. So auch in einem CDU-Flugblatt zur hessischen Landtagswahl 1982:
„Mit 4,7 Millionen im Bundesgebiet und über 500.000 in Hessen ist die Ausländerzahl in diesem Land zu hoch… Die CDU will erreichen, daß in c.a. 5 Jahren die Zahl der Ausländer in Deutschland um etwa 1 Million abnimmt. Andernfalls entstehen Probleme, mit denen die nächste Generation kaum noch fertig werden kann.“
Also, nicht nur Zuzugsstopp, nein Verringerung der Ausländerzahlen war das Ziel. Warum sollte man dann rechts wählen? Ändern kann es ja nur die Regierung, also mußte man die Etablierten stärken. Außerdem hörten sich wohlfeile Worte wie die von Dr. Pirkl, dem bayerischen Staatsminister sehr viel staatstragender an, als die „Ausländer raus!“-Parolen einer rechten Minderheit. Laut Plenarprotokoll Nr. 09/85 vom 25.03.1981 führte Dr. Pirkl aus:
„Die mit der Ausländerproblematik verbundenen humanitären, infrastrukturellen, sozialen, gesellschaftlichen und politischen Belastungen sind inzwischen so schwerwiegend, daß niemand mehr leichtfertig einer weiteren Zunahme der Ausländerzahlen das Wort reden darf, niemand mehr die weitere Umgehung von Anwerbestopps durch eine ungeahnte Flut von zum Teil sehr problematischen Scheinasylanten dulden kann.“
„Lieb Vaterland magst ruhig sein…“ werden sich die meisten Zuhörer im Bayerischen Landtag gedacht haben, hatte doch bereits im Vorjahr der Sozialdemokrat Horst Ehmke einschneidende Schritte angekündigt. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung zitiert ihn am 19.09.1980 wie folgt:
„Es ist schwer für uns, die illegale Zuwanderung zu stoppen. Wir werden relativ drastische Maßnahmen treffen müssen.“
Alles schien in Butter aber all diesen Verlautbarungen zum Trotz lief eine Politik weiter, deren Folgen wir nun mehr und mehr zu tragen haben. Und auch die von Helmut Kohl großspurig angekündigte geistig-moralische Wende hielt nicht in Ansätzen, was der neue Bundeskanzler versprach. Die AP-Meldung vom 26.01.1983 setzte nur die jahrelange Desinformationskampagne fort:
„Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hat darauf hingewiesen, daß der Zuzugsstopp für ausländische Arbeitnehmer nicht genüge. Darüberhinaus muß nach den Worten des Kanzlers ein erheblicher Teil der rund 2 Millionen in der Bundesrepublik lebenden Türken in ihre Heimat zurückkkehren.“
Und auch Bundesaußenminister Hans Dietrich Genscher beteiligte sich nach Kräften an der allgemeinen Augenwischerei, in dem er in einer Bundestagrede (Quelle: „Das Parlament“ vom 27.10.1984) verkündete:
„Wir sind kein Einwanderungsland. Wir können es nach unserer Größe und wir können es wegen unserer dichten Besiedelung nicht sein. Deshalb geht es darum ohne Eingriffe in die Rechte des einzelnen und der Familie, ohne Verletzung der Grundsätze der Toleranz zu einer Verminderung der Ausländerzahlen zu kommen.“
Angesichts dieser Dauerberieselung von Analysen, Bekundungen und Absichtserklärungen, die dem einfachen Bundesbürger durchaus aus der Seele sprachen, hielt unser Volk still und wurde am Ende von einer Entwicklung überrollt, die noch lange nicht an ihrem Ende ist und gestoppt werden muß, wenn Deutschland und unser Deutsches Volk überleben wollen.
Bereits im Jahre 1968 hatte der spanische Philosoph Salvador de Madariaga in der Neuen Zürcher Zeitung (Ausgabe vom 03.05.1968) bekundet:
„Kenia, Tansania oder Mali haben ebenso das Recht darauf zu achten, daß sie nicht durch eine Invasion von Europäern mulattisch oder weiß werden, als Großbritannien, Deutschland oder Polen dafür sorgen dürfen, nicht durch eine Invasion von Afrikanern schwarz zu werden.“
Und selbst für „bibeltreue Christen“ sei ein Zitat angefügt:
„Nimmst Du einen Fremden in Dein Haus auf, so wird er Dich in Unruhe stürzen und Dich Deinen Angehörigen entfremden“ (Buch Sirach, Kap.11, Vers 31)
Vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen den angeblichen Lügen des Dr. Goebbels und denen unserer Volksvertreter. Vielleicht gibt es böse Lügen und gute und notfalls bringen uns heute Staatsanwalt und Richter bei, daß „Nazi-Lügen“ grundsätzlich böse waren und sind. Aber eines werden sie uns jetzt nicht mehr weismachen können, nämlich daß die herrschende Klasse der BRD das deutsche Volk belogen hat, um „…seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden…“
Türkischer Botschafter hetzt Landsleute auf
„Wehrt euch gegen die Deutschen!“
In Zukunft mehr klagen und demonstrieren…!
Ahmet Acet, türkischer Botschafter in Berlin.
Berlin – Das kann ja ganz schön laut in der Stadt werden, wenn sich Berlins Türken wirklich
an die seltsamen Empfehlungen von Botschafter Ahmet Acet halten. Er findet die Deutschtürken
nämlich viel zu brav und leise und will das ändern.
In der Zeitung „Sabah“ verlangt er, dass sich die Deutschtürken in Zukunft lautstark wehren
sollen und formuliert blumig: „Wenn das Kind nicht weint, wird es auch nicht gestillt. Und unsere Türken hier weinen nicht genug.“
Worüber öffentlich aufgeheult werden soll? Der Botschafter hat da schon eine Idee:
Türkischunterricht überall! So wie ein muslimischer Schüler das Gebetsrecht in der Schule erstritt, sollten die Türken diesen Sprachunterricht erkämpfen.
Dem Botschafter hat es nämlich gar nicht gefallen, dass er in Berlin Familien traf, deren Kinder kein Wort türkisch konnten. „So können sie doch keine Verbindung zur Türkei aufrechterhalten.“
Enttäuscht ist der Botschafter auch darüber, dass Sarrazins Thesen nicht mit großen Demos
bekämpft wurden. Lediglich neun Türken hätten sich vor der Bundesbank gezeigt. Lautstarke
Empörung fand er nur bei den Deutschen. Eine Botschaft des Botschafters hört man übrigens
richtig gerne: Das Allerwichtigste für die Türken sei es, Deutsch zu lernen. Und sei es auch nur, um sich besser wehren zu können.
Berliner Kurier, 29. Oktober 2009
Eine fast geheime Armee
Der Aufbau einer Truppe gegen den „inneren Feind“ ist weit fortgeschritten
Deutschland verfügt über eine neue unbekannte Heimatarmee. 441 Kommandos aus jeweils zwölf ständig einsetzbaren Reservisten sind in sämtlichen kreisfreien Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken eingerichtet worden. Sie stehen unter dem Kommando der Bundeswehrführung und haben kurzfristig Zugriff auf weitere rund 80.000 bis 100.000 speziell ausgebildete Reservisten. Eingebunden in die zivilen Katastrophenschutzstäbe, erhalten sie Einsicht in die Bereitschaftsstände von zivilen Behörden, Polizei, technischem Hilfswerk und Feuerwehr. Sie sollen vor allem den Katastrophenschutz verbessern. (1)
Doch was ist außerdem ihre Aufgabe? Und wie kam es zu dieser zusätzlichen Armee mit einer Truppenstärke von ca. 5300 Männern und Frauen – plus X?
Am 17. Februar 2005 wurde des Nachts vom Bundestag das Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen. Ohne mündliche Aussprache – und fast ohne Berichterstattung der Medien. Der Kern des Gesetzes ist die Anhebung des Alters auf 60 Jahre, bis zu dem Zeitsoldaten als Reservisten zu Einsätzen mobilisiert werden können, die sich dazu bereit erklärten. Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau – man sagt hier Transformation – der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden. Mit § 6c des Gesetzes wird der Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Er weist Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu. (2)
„In der Fläche der Republik neu aufgestellt“
Über zwei Jahre später meldet die Bundeswehrzeitschrift Y: „Seit Jahresbeginn stellt sich die Bundeswehr in der Fläche der Republik neu auf.“ Sie zitiert Minister Franz Josef Jung: „Die flächendeckende Einführung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland stellt sicher, dass die Bundeswehr in unsrer Heimat jederzeit und an jedem Ort unseres Landes Hilfe und Unterstützung leisten kann.“ (3) Jung sagte weiter: „Reservistinnen und Reservisten bleiben integraler Bestandteil der Bundeswehr.“ Sie seien, so im Kommentar von Y weiter, vor allem auch als Mittler zur Gesellschaft gefordert. „Die gemeinsame Anstrengung gegen das ‚freundliche Desinteresse’ der Gesellschaft ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe für die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr“, erklärt Generalleutnant Johann-Georg Dora, Stellvertreter des Generalinspekteurs, zuständig für Reservistenangelegenheiten, so auch die werbende Tätigkeit der neuen Armee erläuternd.
Bereits im Weißbuch 2006 der Bundeswehr wird die vielfältige und große Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten hervorgehoben: „Sie leisten vor allem bei den besonderen Auslandsverwendungen auf freiwilliger Basis einen unverzichtbaren Dienst. Sie haben durch ihren Einsatz maßgeblich Anteil daran, dass die Bundeswehr weithin hohes Ansehen genießt und sich auf eine breite Unterstützung durch die Gesellschaft verlassen kann. (…) Die Bundeswehr kann ihre Reservistinnen und Reservisten ohne Rückgriff auf Mobilisierungsmaßnahmen im gesamten Aufgabenspektrum nutzen. Der personelle Ergänzungsumfang der Streitkräfte beläuft sich auf 80.000 – 100.000 Reservistinnen und Reservisten.“ (4) Schätzungsweise 800.000 Reservistinnen und Reservisten stehen bereit, sobald der Ergänzungsumfang der Bundeswehr vergrößert ist.
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) gliedert sich in ZMZ Inneres und ZMZ Äußeres. Den äußeren wie inneren Bereich von ZMZ berührt die Abwehr der Flüchtlinge. Vieldeutig heißt es im Weißbuch 2006 der Bundeswehr: „Die innenpolitischen Folgen unkontrollierter Migration als Folge von Flüchtlingsbewegungen sind ein wachsendes Problem der europäischen Gesellschaften, deren Integrationsfähigkeit durch Ströme von Bürgerkriegsflüchtlingen, Umweltflüchtlingen, Armuts- und Wirtschaftsmigranten überfordert werden kann“. (5)
Von verschiedenen Hilfsorganisationen wurde bereits Kritik an dem Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit geäußert, insbesondere in Bezug auf Auslandseinsätze. (6) Die Zusammenfassung dieser Kritik besteht in folgendem: Den Verfechtern dieses Konzepts wird vorgeworfen, der Zusammenarbeit durch die zivile Komponente eine humanitäre Note geben zu wollen und damit den Krieg zu verharmlosen. Einer der Hauptkritikpunkte an ZMZ Äußeres besteht darin, dass sich das Risiko für die zivilen Kräfte erhöht, Ziel von gewalttätigen Aktionen zu werden, da sie vor allem für die Bevölkerung vor Ort oft nur schwer von den militärischen Akteuren zu unterscheiden sind und somit als potentielle Feinde wahrgenommen werden. Außerdem wird durch die Zusammenarbeit von zivilen mit militärischen Akteuren die Neutralität der zivilen Helfer und Helferinnen in Frage gestellt, sodass diese möglicherweise in den Konflikt mit einbezogen werden. Oft besteht die Aufgabe ziviler Organisationen unter anderem darin, als Vermittler zwischen den Konfliktparteien zu agieren, wofür eine neutrale Haltung natürlich unverzichtbar ist. Zudem besteht die Gefahr, dass zivile Akteure in ihrer Forderung nach Gewaltfreiheit nicht mehr ernst genommen werden, wenn sie sich selber auf den Schutz des Militärs verlassen und mit ihm kooperieren. Des weiteren haben zivile nichtstaatliche Akteure eine Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern und Spendern sowie ihren meist humanitären Zielen. Vor allem bei einem unrechtmäßigen Handeln des Militärs müssen sie sich daher deutlich von diesem distanzieren.
Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich aus der Finanzierung von ZMZ–Einsätzen: Diese werden teilweise vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nationalen und internationalen Organisationen sowie Privatpersonen finanziert. Somit fließt diesen Einsätzen und damit auch dem Militär Geld zu, das ansonsten für zivile Organisationen oder für den Einsatz von zivilen Friedensfachkräften verwendet werden könnte.
Es begann beim G8-Gipfel 2007
In diesem Beitrag soll der bisher unterentwickelten Kritik an der ZMZ Inneres Raum gegeben werden. In größerem Umfang wurde sie bekannt beim Einsatz bei sogenannten Großereignissen wie dem G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und dem Nato-Gipfel im Frühjahr 2009 in Kehl und Straßburg. In einer Antwort der Bundesregierung an den Bundestag schließt das Bundesverteidigungsministerium nicht aus, dass die ZMZ-Kommandos bei Demonstrationen zum Einsatz kommen. Dies obliege allein den Landesbehörden. Selbst der Militäreinsatz anlässlich von Streiks im Transport-, Energie- oder Gesundheitswesen sowie bei der Müllabfuhr wird nicht ausgeschlossen – eine Entscheidung darüber sei „dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten“. (7)
Die Bundestagsabgeordnete der Partei „DieLinke“ Ulla Jelpke dazu: „Die Bundesregierung hält sich damit alle Optionen für den Militäreinsatz im Inneren offen. Die ZMZ-Kommandos wirken gleichsam als militärische Vorauskommandos, die schleichend in die zivilen Verwaltungsstrukturen einsickern. Das Konzept der ZMZ läuft damit letzten Endes auf einen offenen Verfassungsbruch hinaus.“
Die Bundeswehr kommt uns somit durch die Hintertür und auf leisen Sohlen zum Einsatz im Innern. Ein Heimatschutz nach amerikanischem Vorbild wird aufgebaut und den zivilen Behörden in Stadt und Land „zur Seite gestellt“. Im Artikel 35 des Grundgesetzes ist für den Einsatz der Bundeswehr im Innern nur vorgesehen: „Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“. (8) Von Hilfe bei Polizeiaufgaben und „Großereignissen“ ist da nicht die Rede. Dennoch wird mit dem schwammigen Begriff „Terroranschläge“ gearbeitet, der die Reservisten zu Hause zur Waffe greifen lassen soll.(9)
Der Gegner ist der „Terrorist“
Die aktuellen Verteidigungspolitischen Richtlinien besagen: „Zum Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger leistet die Bundeswehr künftig einen bedeutenden, zahlreiche neue Teilaufgaben umfassenden und damit deutlich veränderten Beitrag im Rahmen einer nationalen Sicherheitskonzeption. (…) Zum Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen wird die Bundeswehr Kräfte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten. Auch wenn dies vorrangig eine Aufgabe für Kräfte der inneren Sicherheit ist, werden die Streitkräfte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann. Grundwehrdienstleistende und Reservisten kommen dabei in ihrer klassischen Rolle, dem Schutz ihres Landes und ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Einsatz.“ (10)
Auf einer Tagung von Bankern, Industriellen und Offizieren zur Förderung der gemeinsamen Interessen, genannt Celler Trialog, fasste Minister Jung diesen umständlichen Satz so zusammen: Es müsse „möglich sein, Kräfte und Mittel der Bundeswehr dann zum Schutz der deutschen Bevölkerung einzusetzen, wenn die Mittel der Polizei ausgeschöpft“ seien. (11) Die Voraussetzungen dafür seien durch die Zivil-MilitärischeZusammenarbeit (ZMZ) geschaffen. Sie wird durch Reservisten unter Führung von 5.300 de facto hauptamtlichen Dienstposten (12) erledigt.
Die Bundeswehr hat im Laufe ihres Bestehens nahezu 9 Millionen Reservisten in die Gesellschaft entlassen. Diese konnten bisher aber nur im Spannungs- und Verteidigungsfall einberufen werden oder auf mehr oder weniger freiwilliger Basis zu Reserveübungen geholt werden. Nunmehr bekommen die Reservisten eine aktive Aufgabe, um jederzeit in den Einsatz gehen zu können, auch im Inland.
Aus Rostock meldete bereits 2007 Vizeadmiral Wolfram Kühn, stellvertretender Generalinspekteur: „Die Bundeswehr hat einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Schutzes Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger geleistet. Kompetente Ansprechpartner aus der Streitkräftebasis stehen zur Abwehr von Gefahrenlagen und Katastrophen und für Hilfe- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.“ (13) Rostock liegt in der Nähe von Heiligendamm, wo im Juni 2007 dann viele tausend Protestierende zum Gipfel erschienen. Und das war dann die bekannte „Gefahrenlage“.
Kühn bestätigte es: Bei der Bekämpfung der Vogelgrippe an der Küste Mecklenburgs habe ZMZ eine erste Bewährungsprobe bestanden. Hochwassereinsätze der Bundeswehr an Oder und Elbe hätten vorher schon wichtige Erkenntnisse erbracht. Wörtlich: „Ein weiteres Thema der Unterredung mit dem Inspekteur war die Unterstützungsleistung der Bundeswehr während des G-8 Gipfels in Heiligendamm.“ (14) Die Bundeswehr habe für die ZMZ wichtiges Material wie Pioniergerät und Sanitätsmaterial an einzelnen Standorten konzentriert. Der Vizeadmiral: „Durch enge Anbindung an die zivilen Einsatzkräfte und militärisches Know-how sind Unterstützungsleistungen schnell und zielorientiert koordinierbar.“ (15)
Die Truppe wird per „Amtshilfe“ angefordert
Die Koordinierung erfolgt auf mittlerer und unterer Ebene. Behörden der Bundesländer dürfen eigenständig Militär anfordern, und zwar per Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Dies geschah in Heiligendamm mittels „juristisch korrekter Amtshilfe“ (Franz Josef Jung lt. Spiegel online). Sogar zwei Tornados durften die Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommern zur „Einschüchterung der Protestler durch Tiefflüge“ (so Sprecher der SPD) anfordern, ohne dass die Bundesregierung zustimmen musste. (16)
Organisatorisch liegt die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden in den Händen erfahrener Reserveoffiziere. Zwischen 30 und 50 Tage im Jahr umfasst deren Tätigkeit im Zusammenhang mit ZMZ. Als wesentlicher Vorteil der Reservisten wird die meist langjährige Stehzeit am Ort angesehen, der oft zugleich Heimatort ist. Damit sind Ortskenntnis und das Wissen um die Strukturen einer Region verbunden. Gepaart mit militärischer Ausbildung entsteht so „ein wertvolles Bindeglied zwischen ziviler Verwaltung und Bundeswehr“, so die Bundeswehr-Webseite und so steht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Bundestagsanfrage. Der militärische Charakter von ZMZ wird auch durch die Ausbildungsplätze für die Reservisten erkennbar. Der Reservist soll „durch Schulungen, insbesondere an der ‚Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr’“ die „erforderliche Kenntnis erlangen.“ (17)
Der Einsatz von Reservisten findet oft seine Grenze im Verständnis der Arbeitgeber für den Mitarbeiter, der einrücken möchte, es sich aber nicht erlauben kann, vom Arbeitsplatz fern zu bleiben. Auch um Verständnis für diese Nöte der Truppe zu wecken, findet seit 2007 im niedersächsischen Celle einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Celler Trialog statt. Im ersten Jahr 2007 wurden über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geladen, 2008 waren es bereits rund 120 einflussreiche Gäste aus Wirtschaft, Politik und Bundeswehr. Dieses „Diskussionsforum für Außen- und Sicherheitspolitik“ wird bereits als „nationales Pendant zur Sicherheitskonferenz“ (SiKo) in München gehandelt. Initiiert wurde das Treffen vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Commerzbank, Klaus-Peter Müller und dem Bundesministerium der Verteidigung. Innenminister Wolfgang Schäuble und der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff sowie hochrangige Militärs und Wirtschaftsmanager diskutierten 2009 zum wiederholten Male darüber, wie die Bundeswehr künftig besser unterstützt werden soll und wie die Akzeptanz der Bevölkerung für Einsätze im Ausland wie im Inland gesteigert werden kann. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) soll ebenso gefördert werden wie die weitere Verzahnung von Bundeswehr und deutschen Unternehmen. (18)
Der Abbau der Freiheitsrechte – auch der Mittels Einsatz der Bundeswehr im Innern – wird allgemein mit dem Krieg gegen den Terror begründet, der von außen in unser Land getragen werde. Ausdrücklich heißt es in Bundeswehrpublikationen, die Bundeswehreinsätze im Innern dienten nicht nur der Bekämpfung von Naturkatastrophen und der Hilfe bei Unglücksfällen, sondern auch dem Kampf gegen den Terrorismus, worunter auch das Vorgehen gegen die außerparlamentarische Opposition, zu verstehen ist. (19) Laut Information für die Truppe heißt der Kampfauftrag: Gegen „Chaosgruppen wie z.B. die Gruppe der Globalisierungsgegner“. Ein Foto in der Europäischen Sicherheit zeigt „Soldaten des JgBtl 292 bei der Ausbildung gegen Demonstranten“ – die Demonstranten haben Arbeitskleidung an. Das JgBtl ist eine Elitetruppe, wie alle Jagdbataillone, so auch die Fallschirmjäger und Gebirgsjäger. Sie sind speziell im Häuserkampf und anderen „Nahkämpfen Mann gegen Mann“ ausgebildet. Derartige Fertigkeiten werden auch den Feldjägern (Militärpolizei) antrainiert. (20)
ZMZ und das dazu gehörige Reservistenkonzept begünstigen die Herausbildung militärischer Kommandostrukturen im zivilen Bereich und neuer extrem rechter Formationen – zusätzlich zum Wirken alter und neuer Rechtsextremer in der Bundeswehr. Es waren die Feuerwehrleute – nicht etwa die Gewerkschaften –, die warnten: „Bei der Einbindung der Bundeswehr in die Gefahrenabwehrstruktur des Hauptverantwortlichen Beamten (HVB) (21) ist zu beachten, dass die Bundeswehr zwar wertvolle Katastrophenhilfe leisten kann, jedoch keinesfalls Führungsfunktionen im Katastrophenschutz übernehmen darf.“ (22) Noch deutlicher geht es gegen die Reservistenverbände: „Bei der Einbindung der Bundeswehr in die Gefahrenabwehrstrukturen des jeweiligen HBV ist präzise zwischen der Funktion des Beauftragten der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ), welche durch einen Reservisten der Bundeswehr wahrgenommen wird, einerseits und den Reservistenverbänden andererseits zu unterscheiden. Eine Einbindung der Reservistenverbände (sie fungieren als eingetragene Vereine, Anm. Red.) in die Gefahrenabwehr kann nicht in Betracht kommen.“
Rechtsextreme im Reservistenkader
(Diesen Absatz aufmerksam lesen, hier soll suggeriert werden, die BW sein von „Rechtsradikalen“ unterwandert! Die Wahrheit ist jedoch, das alles DEUSTCHE in der BW und im den Reservistenverbänden geradezu mit teuflischer Besessenheit bekämpft wird. Die BW ist eine zutiefst deutschfeindliche multikulti Truppe, die von BRD-Offizieren und Zivilisten geführt wird, die absolut nichts mit Deutschland im Sinn haben. Anm.NO)
Dazu muss man wissen, dass die Reservistenverbände wie auch der Bundeswehrverband und die Traditionsvereinigungen der Wehrmacht und Bundeswehr Tummelplätze für Rechtsextreme sind. Sie haben keine Satzungsbestimmungen, die es ihnen ermöglichen, Nazis, Neonazis und andere Rechtsextreme auszuschließen – und sie wünschen solche Bestimmungen wohl auch nicht. Wozu die Braunen im Jahr 1995 aufriefen, war dies und es blieb gültig: „Junge Kameraden und Kameradinnen, die vor der Berufswahl stehen, unbelastet, intelligent und sportlich sind,“ sollten sich unauffällig zu „einer Ausbildung bei Bundeswehr und Polizei“ melden, „mit dem Ziel, sich in besonders qualifizierten Spezialeinheiten das nötige Wissen und Können anzueignen“. Der Aufruf schließt mit den Worten: „Widerstand, der auf die Beseitigung eines volksfeindlichen Systems zielt, muss professionell geplant sein.“ (23)
Und so durchlaufen diese Leute die Bundeswehr und geraten als äußerst rechte Kader in die Reservistenbewegung. Dass es diese Ausrichtung im Reservistenverband gibt, wird von der Bundesregierung nicht bestritten. Sie habe lediglich „keine Erkenntnisse“ dazu vorliegen. (24)
Pläne der CDU/CSU
Die Unionsparteien halten – angeregt durch ihr zuarbeitende Offiziere – an den Planungen für ein neues integriertes Militärkonzept Gesamtkonzept Sicherheit fest, das eine Superbehörde Nationaler Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt vorsieht. Ein Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom März 2004 sieht „eine starke Heimatschutzkomponente“ aus 25.000 Soldaten vor, als Teil der „Vorsorge gegen asymmetrische und terroristische Bedrohungen“. Die CDU/CSU will dafür bis zu 50 Regionalbasen mit jeweils bis zu 500 Soldaten schaffen, die jeweils mit Reservisten auf bis zu 5.000 Soldaten „aufwachsen“ können. (25) Wohin die Reise geht, wird wie folgt beschrieben: „Es gibt einen großen Schnittmengenbereich zwischen militärischer Verteidigung, zivilem Katastrophenschutz, polizeilicher Gefahrenabwehr und – in einer linearen Eskalation – dem inneren Staatsnotstand.“ (26)
Jeder soll ein „Reservist“ werden
Was sich die hohen Militärs wünschen, das diskutieren sie in ihren Zirkeln, so in der Führungsakademie und in der Clausewitzgesellschaft. Und in den Medien der Bundeswehr wird dann schon mal ein Versuchsballon losgelassen. Von großem Wert sind dafür solche Think Tanks wie das ZAS, das Zentrum für Analysen und Studien der Bundeswehr, das in Zentrum für Transformation umbenannt wurde. Es formuliert die Verteidigungspolitischen Richtlinien von morgen und übermorgen. Oberst Ralph Thiele, Chef des Zentrums, darf dann in den Informationen für die Truppe schon mal ankündigen: „Neue Einsätze sind geprägt von Interventionen mit offensivem Charakter und einer verstärkten Internationalisierung.“ Er macht Feinde in aller Welt aus – und reiht bei den Terroristen und der internationalen Kriminalität auch gleich „Chaosgruppen wie z.B. die Gruppe der Globalisierungsgegner“ ein. (27) Der Übergang vom Frieden zum Krieg sei fließend: „Der eigentlichen Konfliktaustragung folgen lange Phasen der Konfliktnachsorge bzw. Konsolidierung.“ „Unterhöhlt“ werden die „klassischen Unterscheidungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sowie Krieg und Frieden“, schreibt der Oberst weiter, der die Bundeswehr auch im Innern zum Schutz „kritischer Infrastruktur“ einsetzen will. Den Streitkräften müsse es gelingen, „sich wirksam in einen ressortübergreifenden Verbund von relevanten Sicherheitsinstrumenten einzubringen.“ Polizei, Geheimdienste, Militär – alle hören auf ein Kommando? Den Wehrpflichtigen möchte der Oberst unbedingt entsprechend seiner Qualifikation – „unabhängig von seinem Alter“ – einsetzen, neue „Miliz- und Reservistenkonzeptionen“ sollen gefunden werden. Der Professor leistet seinen Wehrdienst, bis die neue Chemiewaffe fertig ist? Jedenfalls: „Der Kampf um gebildete Menschen wird deshalb schärfer geführt werden.“ So heißt es abschließend bei Thiele. Die Greencard in Form eines Wehrpasses? Der Fachmann aus Asien als Beuteobjekt in militärischen Operationen? Und dann: Der Facharbeiter wird bei Streiks zum Militär einberufen – als Soldat und Streikbrecher? Und Demonstrationen werden vom Militär aufgelöst? Militärische Aufstandsbekämpfung?
Vollendete Tatsachen geplant
Sage keiner, das seien doch Unterstellungen, die da an Zitate geknüpft werden. Als der Begründer der neuen Bundeswehr, Generalinspekteur Klaus Naumann, 1993 im Spiegel (28) nur noch „zwei Währungen in der Welt“ ausmachte: „Wirtschaftliche Macht und die militärischen Mittel, sie durchzusetzen“, da war die fernere Option auf neue deutsche Kriege gegeben. Allerdings nicht mehr im letzten Jahrhundert, so dachte wohl jeder. Doch dann wurden wieder – noch vor der Jahrtausendwende – deutsche Bomben auf Belgrad abgeworfen. Die Bundeswehr führte und führt Krieg. Die schlimmsten Pessimisten erwiesen sich als zu optimistisch.
Quellen: 1) Lt. BT-Drucksache 16/13847 und Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke vom 1. September 2009
2) Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, 17.02.09, Protokoll Seite 14757 bis 14761.
3) Bundeswehr-Magazin „Y“ 2/08
4) „Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“, Hg. vom Bundesministerium der Verteidigung, S. 160
5) „Weißbuch 2006 …“, S. 27
6) Siehe Wikipedia „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ vom 12.09.09 und vor allem: Ute Finckh-Krämer, Ulrich Finckh: Zivil-militärische Zusammenarbeit. Über die Gefahr der Verharmlosung von Militär und Krieg, Hg. v. Bund für Soziale Verteidigung, Minden 2006, ISSN 1439-2011
7) BT-Drucksache 16/13847 vom 26. August 2009
8) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 35, Abs. 2
9) Laut den unter Minister Struck im Mai 2003 von der Generalität formulierten Verteidigungspolitischen Richtlinien ist der „Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen“ Aufgabe der Bundeswehr.
10) Verteidigungspolitische Richtlinien vom 21.05.03, siehe www.bundeswehr.de
11) Lt. 14.07.09: www.bmvg.de/portal/a/bmvg
12) Es handelt sich um solche „Ehrenamtlichen“, die im öffentlichen Dienst tätig sind und innerhalb einer Stunde dort abkömmlich sind.
13) Internetseite der Bundeswehr: www.bundeswehr.de im Januar 2007
14) ebenda
15) dito
16) Spiegel online, 16. Juni 2007
17) Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/13847
18) Otto Köhler in „Ossietzky“ Nr. 17/2009 und Hans-Joachim Gemballa im Portal www.bmvg.de am 14.07.09
19) lt. Information für die Truppe 3/2002
20) „Europäische Sicherheit“ 2/2007
21) HVB = Regierungspräsident, Landrat oder Bürgermeister
22) So heißt es in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW vom 20.02.08, zitiert nach der Netzzeitung „Bochum alternativ“ und www.dielinke-ratsfraktion-bochum.de/bochum2/anfragenalle/detail.php
23) aus: „Umbruch“ von Stefan Hupka, NPD, 1995
24) Antwort auf eine kleine Anfrage zu Aufbau und Funktion der ZMZ-Kommandos der Bundeswehr in BT-Drucksache 16/13847 vom 27.07.09
25) Siehe http://www.cducsu.de/upload/heimatschutz040331.pdf= , zitiert nach Frank Brendle „Die Militarisierung der bundesdeutschen Innenpolitik“, Junge Welt, 24./25. Januar 2008
26) Aus den Unterrichtblättern für die Bundesverwaltung Heft 5/2006 verfasst vom ehem. Bundeswehrjuristen Roman Schmidt-Radefeld
27) Information für die Truppe (IfdT) 3/2002
28) Der Spiegel Nr. 3/93 vom 18.01.93
Der Autor: Ulrich Sander wurde 1941 in Hamburg geboren. Seit 1963 ist er als Journalist tätig. Seit 1968 lebt er in Dortmund. Er ist einer der Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA). 1960 war er Mitorganisator des ersten deutschen Ostermarsches.
Warum kein Aufruf zum Kampf gegen Linksextremismus?
Im Hamburger Schanzenviertel gab es anläßlich eines Straßenfestes wieder einmal Krawalle von linksextremistischer Seite, wie am 05.07.09 in den 8.00- und 9.00-Uhr-Nachrichten vom NDR III gemeldet wurde. Etwa 1000 Personen waren an den Gewalttaten beteiligt. Wie üblich wurden Autos (darunter auch ein Polizeiauto) und Container angezündet, Brandsätze geschleudert und Polizisten mit Steinen und Flaschen beworfen. Bei der Chaoten-Randale wurden 27 Polizisten1 verletzt. Etwa 60 Personen wurden festgenommen. Ein Sprecher der Polizei erklärte, daß das Gewaltpotential deutlich höher gewesen sei, als in den vergangenen Jahren.
Von irgendwelchen Maßnahmen, um diese Gewalttätigkeit einzudämmen, war nichts zu hören. Aber wenn es um „Rechtsextremismus” geht, dann steht die ganze Staatsmacht auf. So konnte man in der DLZ vom 03.07.09 auf Seite 4 den Artikel „Hilfe im Kampf gegen Rechtsextremismus – Beratungsnetzwerk für Schulen, Sportvereine und Verbände” lesen.
Dort erfährt man gleich zu Beginn des Berichtes: „Mit Hilfe eines Beratungsnetzwerks können Schulen, Sportvereine und Verbände in Schleswig-Holstein künftig aufkeimende rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Tendenzen bekämpfen. Beteiligt sind Fachleute aus Verwaltung, Kommunen, Jugend, Sozial- und Bildungsarbeit sowie Justiz und Polizei”. Ob der Aufwand berechtigt ist oder nicht, darüber gibt es sicher unterschiedliche Meinungen. Aber daß man gegen die geschilderte linksextremistische Gewalt nicht mit eben solcher Intensität und Schärfe vorgeht, kann kein unbefangener, freiheitlich-demokratisch denkender Bürger als richtig ansehen.
Die Wissenden in den Behörden müssen jedoch nach zweierlei Maß verfahren, denn sie benötigen die Linksextremen als Dreckarbeiter für ihren Kampf gegen „Rechtsextrem”, wobei der Wortteil „extrem” nicht selten weggelassen wird. Wenn man nur von „Rechts” spricht, lassen sich die Volksbewußten einbeziehen. Geplant ist, daß „Beratungsangebote” gemacht werden und eine „,schnelle Eingreiftruppe’ in betroffene Schulen oder Vereine (geht), wenn Rechtsextremisten versuchen, einen Verein zu unterwandern oder Jugendliche auf ihre Seite ziehen” wollen. Innenminister Lothar Hay (SPD) erklärte: „Die Rechtsextremisten dürften keine Chance haben, sich ungestört und unbeobachtet auszubreiten. ,Von dem Beratungsnetzwerk geht die Botschaft aus, daß der Rechtsstaat gegen seine Feinde entschlossen vorgeht”. Zweifellos gibt es einige Rechtsextremisten, die sich in Hoffnungen ergehen, den bestehenden Staat gewaltsam zu stürzen. Deren Anzahl ist aber sehr klein, sicher deutlich kleiner als die Anzahl der linksextremen Volks- und Staatszerstörer, die in der Baader-Meinhof-Bande und der RAF ihren deutlichsten Ausdruck fanden. Zulauf können die Ganz-Extremen nur bekommen, wenn sich der Staat im undemokratischen Kampf gegen Rechts immer mehr vom Rechtsstaat entfernt! Das aber wollen die eingeweihten Weltenlenker gerade, denn sie können ihre Puppen auf der politischen Bühne nur nach Wunsch tanzen lassen, wenn Extremismen die Einheit in den Völkern stören.
Die Angelegenheit hat aber nicht nur eine ideologische, sondern auch eine wirtschaftliche Seite, die angesichts leerer öffentlicher Kassen auch beachtet werden muß. In Schleswig-Holstein fließen diesem Projekt „für dieses und nächstes Jahr 450 000 Euro” zu. Im nächsten Jahr muß das Land „90 000 Euro beisteuern”.
Am Schluß des Beitrags heißt es, daß die Anzahl der „Mitglieder in rechtsextremistischen Organisationen und Gruppierungen im Norden im vergangenen Jahr mit rund 1420 Personen nahezu stabil” ist.
Wozu dann die Hysterie und die Hektik? Die Hetzer gegen Rechts werden wissen, daß sich die Anzahl der „Nationalgesinnten” erheblich erhöht hat. Wenn das zahlenmäßig bei den „Organisationen und Gruppierungen” nicht in Erscheinung tritt, dann ist die Unterwanderung von rechten Gruppen zum Zwecke der Radikalisierung der Grund dafür, denn das Radikale stößt anständige Menschen ab.
Aber wenn das Deutschbewußtsein zu stark mit Füßen getreten wird, wenn in der internationalistischen Brüsseler Technokratie zu sehr deutsche Belange und deutsche Freiheit mißachtet werden, dann kann sich das Abwehrpotential gegen den Volkstod plötzlich in unerwartetem Maße öffentlich kundgeben. Das muß die Volksverderber erschrecken lassen!
Elke und Dr. Gundolf Fuchs
1)Gemäß der Meldung „Nach Krawallen droht Koalitionsstreit”, DLZ, 07.07.09, S. 5, wurden „mehr als 50 Polizisten” verletzt, von denen „neun … noch dienstunfähig” sind. Nach einer Meldung in der „Welt am Sonntag” vom 12.07.09, S. HH 2 „Autonome halten Stadt weiter in Atem”, heißt es, daß die Anzahl der verletzten Polizisten „bei 78″ liegt. Weiter wird gemeldet, daß „unbekannte Täter, die mutmaßlich aus der linken Szene stammen, einen Anschlag auf das Wohnhaus des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karl-Heinz Warnholtz” verübten. Es gingen mehrere Fensterscheiben zu Bruch. 2001 und 2007 war er bereits Opfer von Anschlägen geworden. Kein Wort davon, daß man jetzt endlich etwas dagegen zu tun gedenkt. Wahrscheinlich hofft man darauf, daß Gewöhnung eintritt.



