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Artikel-Schlagworte: „Einwanderer“

Italien macht mobil gegen illegale Einwanderer

Seit dem 2. Juli 2009 gilt nun in Italien ein neues Einwanderungsgesetz, das die illegale Ein- oder Durchreise zu einer Straftat macht, die mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann. Bei der an eine Vertrauensfrage gekoppelten Abstimmung im römischen Senat votierten 157 Senatoren für das Vorhaben, 124 dagegen und drei enthielten sich.

Teil des Sicherheitspakets ist unter anderem die Legalisierung von patrouillierenden Bürgerwehren, wie sie in Norditalien bereits üblich sind. Die Gruppen unbewaffneter Bürger sollen in ihren Wohnorten patrouillieren und der Polizei Unregelmäßigkeiten melden. Sie sollen vor allem aus pensionierten Polizisten bestehen.

Wer illegal nach Italien einreist oder sich dort illegal aufhält, muß dem Gesetz zufolge 5.000 bis 10.000 Euro Geldstrafe zahlen. Für die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung will der Staat eine Gebühr zwischen 80 und 200 Euro erheben. Ausländer, die trotz Abschiebebescheid illegal in Italien bleiben, landen im Gefängnis. Der mögliche Aufenthalt von illegalen Einwanderern in italienischen Auffanglagern wird von zwei auf sechs Monate verlängert. Eingerichtet wird ein Rückführungsfonds, mit dem die Ausgaben für die Heimkehr der Einwanderer in ihre Herkunftsländer finanziert werden. Wer illegal eingewanderten Personen eine Wohnung vermietet, muß zudem mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Legal in Italien lebende Ausländer sollen mit dem Staat sollen ein „Integrationsabkommen” schließen. Damit verpflichten sich die Fremden, die italienischen Gesetze zu respektieren und für ihre Integration zu arbeiten. Als Integration ist „der Prozeß zur Förderung des Zusammenlebens der italienischen und ausländischen Bürger” gemeint, sowie die gegenseitige Verpflichtung, sich am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft zu beteiligen. Um Scheinehen zwischen Italienern und Ausländern zu bekämpfen, muß der ausländische Ehepartner eines italienischen Bürgers mindestens zwei Jahre lang in Italien gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Von Totila Veckenstedt

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