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60 Jahre Grundgesetz, ein Grund zum feiern?
60 Jahre Grundgesetz, ein Grund zum feiern ??? Die BRD hat ein „Grundgesetz für die BRD“ keine Verfassung !!!
Was ist ein Grundgesetz? „Ein Grundgesetz ist ein Statut zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in besetzten Gebieten.“ In der BRD wurde es 1948, unter der Kontrolle der alliierten Siegermächte geschaffen, um in den von ihnen besetzten Gebieten : nämlich der englischen, der französischen, so wie der amerikanischen Besatzungszone, einheitliche Richtlinien zu erwirken. Seit 60 Jahren gilt nun das „Grundgesetz für die BRD“ Frage : Ist die BRD immer noch besetztes Gebiet?
Das GG gibt selber zu “Im Artikel 146, des „Grundgesetzes für die BRD“ heißt es: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine >*Verfassung*< in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Warum, oder Wer verhindert es uns, diesen Schritt zu tun ??? Was aber ist eine Verfassung? >*Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner politischen Existenz.*< Eine Verfassung kann man nicht einfach so ändern, Sie ist das höchste Gesetz eines souveränen Staates!!!
DAS SYSTEM – Die Machenschaften der Macht!!! Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen; die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem willen der Bürger hervorgegangen.
Prof. Hans Herbert von Arnim
60 Jahre Grundgesetz
Die Kaste der Profiteuere, vor allem die Parteifunktionäre, ergehen sich in den Jubelfeiern zum 60jährigen Bestehen des Grundgesetzes, das ihnen die Pfründen und Privilegien sichert.
Was hier gefeiert wird, sind60 Jahre Verfassungslosigkeit,
60 Jahre Unterdrückung,
Ausbeutung und Unfreiheit.
Das Grundgesetz wird von offizieller Seite gerne als “freiheitlich-demokratische Grundordnung” beschrieben, abgekürzt FDGO. Wie viel Freiheit haben wir tatsächlich? Oh ja, wir haben Reisefreiheit, die Freiheit, diesen Staat jederzeit zu verlassen. Aber sonst? Versuchen Sie doch mal, die Weihnachtsplätzchen Ihrer Mutter in einem Ladengeschäft zu verkaufen. Da bekommen Sie sehr schnell Ärger mit Institutionen, deren Existenz Ihnen bislang gar nicht bewußt gewesen ist. Oh, Sie können das natürlich, wenn Sie einen Bäcker- oder Konditorenmeister einstellen, ein Gewerbe anmelden, Berufsgenossenschaft und Gesundheitsamt zur Prüfung einladen… Trotz dieser großartigen Überwachung passieren in diesem Land Gammelfleisch-Skandale.
Wie viel Demokratie gibt es in diesem Land?
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus” – das steht im hochgelobten Grundgesetz.
Nur steht leider nicht darin, daß dieses “Volk” das deutsche sein soll.
Das Volk ist die Gruppe in Deutschland, die bei wichtigen Entscheidungen überhaupt nicht gefragt wird. Volksentscheide gab es früher, vor der FDGO, unter Hitler. Heute sind diese undemokratisch. Das Volk überträgt seine Entscheidungsmacht laut FDGO an eine kleine Gruppe Auserwählter, die anschließend für das Volk entscheiden. Ob Euro-Einführung oder EU-Verfassung, das, was unser alltägliches Leben massiv beeinflußt, wird über unsere Köpfe hinweg von Abgeordneten entschieden.
Eine mittelbare Demokratie wäre vom Grundsatz her möglich, wenn wenigstens die Abgeordneten echte Vertreter des Volkes wären, die dem Wohl des Volkes verpflichtet sind. Tatsächlich sind die Abgeordneten nur dem Wohl ihrer Partei verpflichtet, denn nur die Partei vergibt die einträglichen Posten. Die intellektuelle Kapazität der Abgeordneten zeigt sich, wenn Journalisten einfache Fragen stellen, wie viele Nullen eine Billion habe, wie viele Länder zur EU gehören oder auch nur die Grundzüge dessen, über das diese Herrschaften gerade abgestimmt haben. Oh, reden können sie alle, nur endet das Wissen schnell, sobald die Damen und Herren Abgeordneten vorher nicht präpariert worden sind.
Es ist ein alter Streit, ob nun das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht.
Die Antwort darauf ist eindeutig:
Wäre es eine Verfassung, würde es auch so heißen. Das Grundgesetz ist ein Provisorium, erlassen unter militärischer Besatzung, als die Organisationsform einer Modalität der Fremdbeherrschung. Das Grundgesetz wurde von Deutschen zusammengestellt, die von ausländischen Besatzern handverlesen wurden, die von diesen Besatzern abhängig waren und bezahlt wurden. Über das Grundgesetz abgestimmt haben Länderparlamente, die von den Besatzern eingesetzt worden waren und deren Mitglieder von diesen Besatzern die Unbedenklichkeit bescheinigt bekommen haben.
Das Grundgesetz war von vornherein so angelegt worden, daß es relativ leicht geändert und angepaßt werden konnte. Es ist nicht in Erz gegossen, sondern ein Ausdruck des Zeitgeists, unterworfen den Strömungen und Willkürhandlungen von Parteifunktionären.
Das Provisorium sollte eine Verfassung ersetzen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine echte Verfassung gibt. 1990, beim Anschluß der DDR an das westliche Besatzungsgebiet, wurde das Grundgesetz auf die DDR erweitert. Das Provisorium gilt weiterhin, weil das deutsche Volk immer noch nicht in der Lage ist, in freier Selbstbestimmung sein eigenes Schicksal zu bestimmen.
Es gibt im Grundgesetz einen einzigen Satz, der unverrückbar erscheint:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Was aber ist die Würde des Menschen?
Sie ist nicht greifbar, nirgendwo festgelegt und unterliegt der gewohnheitsmäßigen Beurteilung.
Ist es mit der Würde des Menschen vereinbar, wenn Polizisten um sechs Uhr früh die Haustür eintreten, die Wohnung auf den Kopf stellen, vor den Augen der Nachbarschaft Bürger in Handschellen abführen und nach Lust und Laune Unterlagen beschlagnahmen, vom Liebesbrief bis zur Lohnabrechnung?
Es geht nicht um Kriminalität, also Schädigung von Mitmenschen an Eigentum, Leib oder Leben, sondern nur um ein Meinungsdelikt.
Ist es mit der Menschenwürde vereinbar, wenn Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben, von jungen Schnöseln in den “Bundesagenturen für Arbeit” als Bittsteller herumkommandiert werden?
Ist es mit der Würde des Menschen vereinbar, wenn die Generationen der Väter und Großväter pauschaliert zu Verbrechern abgestempelt werden?
Das unendliche Leid des eigenen, des deutschen Volkes zählt nicht zur Würde des Menschen. Gibt es irgendwo ein Denkmal für die amerikanischen Vernichtungslager für kriegsgefangene Angehörige der deutschen Wehrmacht, in denen 1,7 Millionen Menschen systematisch zu Tode gehungert worden sind? Gibt es einen zentralen Gedenktag für die Opfer des alliierten Bombenterrors gegen Alte und Kranke, gegen Frauen und Kinder? Gibt es Gedenktage für die ethnische Säuberung des eigentlichen Ostdeutschlands, die Grausamkeiten, verübt durch Polen und Tschechen, an der alteingesessenen deutschen Bevölkerung? Für diese Millionen Opfer gibt es keine Menschenwürde, hier gibt es nicht einmal den Schutz gegen die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Die Wahrheit zu erfahren, ein Minimalrecht der Menschenwürde, wird den Deutschen durch Gesetze verwehrt, Gesetze, erlassen auf der Basis des Grundgesetzes, das die Menschenwürde als unantastbar darstellt. Wer an den Lehren von Sankt Holocaust zweifelt, wird als Leugner vor Inquisitionsgerichte gestellt und, so er nicht abschwört, als Straftäter verurteilt. Wer die alleinige Kriegsschuld Deutschlands am ersten und am zweiten Weltkrieg bezweifelt, wird als “Rechter” gebranntmarkt und an den gesellschaftlichen Rand gedrängt. Die FDGO stellt die Ketzer nicht mehr auf Scheiterhaufen, doch die Ächtung wird nach wie vor durchgeführt.
Das Grundgesetz gilt als musterhaft, im Schulunterricht wird immer darauf hingewiesen, daß eben dieses Grundgesetz uns alle bürgerlichen Freiheiten garantiere. Ich möchte exemplarisch einen Artikel herausgreifen, den Artikel 5, der angeblich die freie Meinungsäußerung garantiert:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ich möchte diesem Artikel noch ein Zitat folgen lassen, Worte, die der amerikanische Präsident Ronald Reagan im Juni 1988 den Menschen „im Reich des Bösen“ zugerufen hat, vor dem Brandenburger Tor, im Angesicht der Berliner Mauer:
„Ich hoffe inbrünstig für Sie, daß bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muß wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort.“
Für das gesprochene oder geschriebene Wort gibt es in dieser BRD, in völliger Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, bis zu fünf Jahre Gefängnis nach dem Strafgesetzbuch § 130. Das Bundesverfassungsgericht wurde schon in mehreren Fällen angerufen, sich mit diesem Meinungs-Kontroll-Paragraphen zu befassen, doch bisher haben die Damen und Herren Verfassungsrichter es nicht für nötig befunden, sich mit solchen Klagen zu beschäftigen.
Ich habe diesen Artikel in meinem Buch “Was wirklich im Grundgesetz steht…” ausführlich besprochen, ich erlaube mir deshalb, mich selbst zu zitieren:
* * *
Was im ersten Absatz [von Artikel 5] steht, ist das, was ein Ronald Reagan sich gewünscht hat, im Beisein und mit billigendem Nicken aller Polit-Größen der alten BRD.
Absatz 2 hingegen enthält bedenkliche Einschränkungen. Den Punkt der persönlichen Ehre kann ich noch nachvollziehen. „Herr Präsident, mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch“, darf man vielleicht als Politik-Prolet sagen (wo man sich durch diese diplomatische Äußerung zusätzlich als Außenminister qualifiziert), aber Sie sollten Ihre Mitmenschen höflicher behandeln.
Bedenklicher sind die beiden anderen Einschränkungen. Das vom Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung kann durch ein einfaches Bundes- oder Landesgesetz jederzeit eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Die „gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend“ sind dabei noch harmlos. Sie regeln im Wesentlichen, daß man 12 Jahre alt sein muß, um in Kinofilme gehen zu dürfen, bei denen auf der Leinwand hin und wieder vorgeführt wird, wie man Menschen umbringt. Mit 16 darf man dann in Filme, in denen die Guten (also die Amerikaner) die Bevölkerung einer mittleren Kleinstadt an Bösen (also Nicht-Amerikanern) hinmetzeln. Und mit 18 darf man endlich in Filme, in denen vorgeführt wird, wie die hinzumetzelnden Menschen nachproduziert werden.
Die „allgemeinen Gesetze“ schränken da schon deutlich mehr ein.
Wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließt, daß die Verwendung der Begriffe „Gammelfleisch“ oder „Gebühren-Erpressungs-Zentrale“ ab sofort strafbewehrt sind, dann ist das so. Sie haben diese Worte umgehend aus Ihrem Wortschatz zu streichen, Ihre Meinung entsprechend zu ändern und als guter Staatsbürger jeden nicht ganz so guten Staatsbürger anzuzeigen, der weiterhin solche Meinungsvergehen begeht.
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit wird beispielsweise im §130 Strafgesetzbuch geregelt. Natürlich spricht dieser Paragraph nicht von Meinungszensur, denn da hätten ja unsere Kanzler und Kanzlerinnen nichts mehr, was sie ihren künftigen russischen oder chinesischen Arbeitgebern pressewirksam vorhalten können, sondern von Volksverhetzung.
Volksverhetzend ist es derzeit, nicht an die Opferstätten des großen Gottes Holocaust zu glauben, nur weil nirgendwo eine benutzte Gaskammer erhalten geblieben ist. Volksverhetzend ist es sogar, eine naturwissenschaftliche Beweisführung gegen das Offenkundige anzutreten, sei es die Berechnung der Kapazitäten von Krematorien, seien es Spekulationen über die Giftigkeit von Insektenvernichtungsmitteln oder Berechnungen der Zeit, in der Menschen in einen Raum getrieben oder Leichen herausgeholt werden können.
Nach diesem Gesetz werden unliebsame Bücher verbrannt und Menschen ins Gefängnis geworfen, selbst wenn man sie zuvor gegen ihren Willen aus dem Ausland zurückholen muß. Ob Kanada oder Reagans USA, deutsche Volksverhetzer werden jederzeit ausgeliefert. Im Gegensatz zu russischen oder chinesischen Dissidenten.
Aber in Rußland und China sind die Menschenrechte ja bedroht, im Gegensatz zur BRD. Denn in unserem schönen Rechtsstaat erwartet solch üble Volksverhetzer ein absolut fairer Hexenprozeß, bei dem das Urteil schon bei Verfahrenseröffnung feststeht. Aber keine Sorge, bei uns gibt es für Meinungsverbrechen derzeit höchstens fünf Jahre Gefängnis, nicht zwanzig Jahre Arbeitslager oder Tod auf dem Scheiterhaufen. Soweit sind wir wenigstens schon.
Und Ronald Reagan? Der ist tot. Deshalb wird der §130 auch seit 1995 immer weiter verschärft.
Rosa Luxemburg ist auch tot, die hat damals gesagt, daß Freiheit immer nur die Freiheit des Andersdenkenden ist. In diesem Deutschland haben Sie jedoch längst nicht die Freiheit, in den vom Staat festgelegten Punkten anders zu denken. Und wenn Sie es doch tun, wird diese Freiheit bei Bedarf ganz schnell noch weiter eingeschränkt.
Das läßt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausdrücklich zu, das steht so im Grundgesetz.
Ist wenigstens der dritte Absatz harmlos?
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Zur Verfassung?
Also zum Verfassungsersatz, natürlich. Jetzt sollten wir nur noch wissen, was diese Treue zur Verfassung bedeutet.
Ein DDR-Grenzschützer, der einen Republikflüchtling erschießt, hat ganz sicher aus Treue zur DDR-Verfassung gehandelt.
Treue zur Verfassung heißt, denken wie es der Staat vorschreibt: Propagieren der Demokratie als beste aller Regierungsformen, das Hohelied der Freiheit singen, soweit sie uns das Grundgesetz zugesteht und bei Bedarf mit allen Mitteln für das Existenzrecht Israels eintreten, das unsere derzeitige Kanzlerin zum Daseinszweck unseres Staates erkoren hat.
Gelehrt werden darf also nur, was in Einklang mit den Lehren der heiligen Inquisition steht. Oder eben der Verfassung.
* * *
Im Grundgesetz wird jedes einzelne Grundrecht – abgesehen von der auslegungsabhängigen “Würde des Menschen” – unter Gesetzesvorbehalt gestellt. Eine Verfassung, selbst ein provisorischer Verfassungsersatz, gilt als hehres und angesehenes Gut, das nur mit einem gewissen Aufwand geändert werden kann.
Sogar das Grundgesetz besitzt diese Absicherung: Es zu ändern erfordert eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Nur die Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger und Angela Merkel mit ihren großen Koalitionen verfügten über derart massive Regierungsmehrheiten (Merkel ist die Bundesratsmehrheit längst abhanden gekommen). Alle anderen Kanzler mußten sich für Grundgesetzänderungen Mehrheiten suchen, also bei den Oppositionsparteien hausieren gehen. Allzu schwer wurden die Änderungen trotzdem nicht.
Um die im Vergleich zum Grundgesetz relativ unbedeutende Bayerische Landesverfassung zu ändern, benötigt man nicht nur die Zweidrittelmehrheit, sondern auch noch einen Volksentscheid. Dies zeigt, daß die Bundesländer im Gegensatz zur BRD nicht als Provisorien gedacht waren, denn solche Regelungen finden sich auch in anderen Landesverfassungen.
Um solche Nebensächlichkeiten wie die Grundrechte einzuschränken oder aufzuheben, ist es gar nicht nötig, das Grundgesetz zu ändern. Einfache Bundesgesetze reichen aus, um die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Fernmeldegeheimnis oder die Reisefreiheit zu regulieren. Einfache Gesetze, beschlossen mit der gewöhnlichen Kanzlermehrheit. Wenn in Deutschland die Folter wieder eingeführt werden soll, müssen nur ein paar Abgeordnete im Bundestag die Hand heben und schon dürfen die Daumenschrauben aus den Museen geholt werden.
Die Grundrechte haben auch keine Ewigkeitsgarantie durch Artikel 79, denn dieser schützt nur die Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) und 20 (Föderale Ordnung der BRD) gegen Änderung, alle anderen Artikel sind der Laune der Parlamentarier überlassen.
Der eigentliche Sprengsatz liegt jedoch in Artikel 23.
Der war ursprünglich harmlos und definierte den Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Heute regelt er, daß die BRD mehr und mehr Rechte an die Europäische Union abgeben darf.
Darin findet sich der Satz:
Der Bund kann … durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.
Übertragen?
Ein schönes Wort, das in diesem Fall bedeutet, sie aus dem eigenen Machtbereich zu streichen und einer fremden, übergeordneten Macht zu überlassen. Die Staatsgewalt geht damit nicht mehr vom Volk aus, sondern von der EU, von einem Politbüro von Kommissaren, die kein einziges europäisches Volk in ihr Amt gewählt hat.
Jedes Hoheitsrecht, das eine Bundesregierung an Europa abgibt, ist letztlich Hochverrat, weil damit Staatsgewalt, die vom Volk ausgehen sollte, dem Volk völlig entzogen wird.
Für die Abgeordneten ist das einfach, die Fraktionsführung befiehlt zu nicken und die Gefolgschaftstrottel nicken ab.
Heutzutage werden 84% der Gesetze von Europa erlassen und vom Bundestag “in nationales Recht umgesetzt”, wie der Vorgang der unbedingten Zustimmung beschönigend genannt wird.
Für 16% Restverantwortung kassieren die Damen und Herren Abgeordneten jedoch 100% ihrer Diäten und behaupten auch noch, sie litten unter einer enormen Arbeitsbelastung. Jedenfalls ist entweder ihre Arbeitsbelastung oder ihre Faulheit so groß, daß sie nicht einmal dazu kommen, die wenigen Gesetze, über die sie selbst entscheiden dürfen, sorgfältig zu lesen.
Das Grundgesetz ist fortgeschriebenes Besatzungsrecht, das weder Freiheit noch Demokratie zugesteht, also nichts anderes ist, als eine restriktive Grundordnung zur Beherrschung eines unterworfenen Volkes mittels von außen eingesetzten Satrapen. Dank der Ausleseverfahren in den Parteien kommt niemand auch nur in die Nähe der Macht, der für dieses ausbeuterische Besatzungsregime eine Gefahr darstellt.
60 Jahre Grundgesetz sind genug, es wird Zeit, daß eine wirkliche deutsche Verfassung beschlossen wird und das Besatzungs-Provisorium ersetzt.
Eine echte Verfassung, welche die Macht derer, die uns heute als Volksvertreter auf der Nase herumtanzen, wirksam einschränkt.
Diese Verfassung wird deshalb nicht von “oben” kommen, denn anders als die früheren Könige, die dem Volk eine Konstitution zugestanden haben, im Bewußtsein, durch Aufgabe der absolutistischen Macht eine Volksgemeinschaft zu schaffen, können es sich unsere Obrigkeiten nicht erlauben, ihre mühsam erdienerte Macht und den Zugang zu staatlichen Geldern zu beschränken.
Wir werden noch lange warten müssen, bis das Versprechen des Artikels 146 eingelöst wird:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Am Ende des Artikels möchte ich noch auf die beiden anderen Verfassungen eingehen, die gewissermaßen als Zombies durch das Internet geistern.
Die eine ist die DDR-Verfassung. Sie wurde am 30. Mai 1949 eingeführt, also sieben Tage NACH dem Grundgesetz. An ihr haben Delegierte aus ganz Deutschland, also auch aus den westlichen Besatzungszonen mitgewirkt. Inzwischen gibt es Leute, die daraus den Anspruch nach Artikel 146 ableiten: Diese Verfassung sei vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden und, da sie nach dem Grundgesetz in Kraft getreten sei, hätte sie dieses Grundgesetz abgelöst.
Ich bezweifle, daß in der damaligen Sowjetisch Besetzten Zone unter dem Massenmörder Stalin Delegierte aus allen politischen Kräften des Deutschen Reiches zusammengetreten sind, um eine Verfassung zu beraten und zu beschließen. Die DDR-Verfassung hatte kommunistische Stammeltern; sie spiegelte in einem Punkt jedoch das wider, was auf die DDR als Ganzes zugetroffen hat: In der ach so unfreien DDR hat sich mehr Deutschtum erhalten, als bei den Kolonialamerikanern der BRD. Die DDR-Verfassung ist folglich deutscher, als das BRD-Grundgesetz.
Es gibt jedoch einen Makel an dieser Argumentation:
Die DDR-Verfassung wurde vor 60 Jahren eingeführt, sie wurde aber nicht vom Volk in freier Entscheidung beschlossen. Delegierte müssen in freier Abstimmung entsandt werden, um eine Verfassung zu erstellen, die anschließend durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt wird. Beides ist 1949 nicht geschehen.
Es gibt noch ein völkerrechtliches Argument: Die DDR-Verfassung wurde niemals auf BRD-Gebiet in Kraft gesetzt. Das heißt, selbst wenn sie durch frei gewählte Delegierte aus dem ganzen deutschen Volk beschlossen wurde, fehlt dieses rechtliche Detail. Das In-Kraft-treten auf DDR-Gebiet hat für die Trizone/BRD keinerlei rechtliche Bedeutung.
Die zweite Verfassung ist diejenige von Weimar, aus dem Jahr 1919.
Sie wurde ebenfalls nicht durch das deutsche Volk beschlossen, sondern von einer elitären Versammlung verabschiedet und dem Deutschen Reich übergestülpt.
Diese Verfassung ist für das Deutsche Reich nach wie vor gültig. Da das Deutsche Reich fortexistiert und nicht durch die BRD abgelöst wurde, gibt es einen deutschen Staat, der mangels Organen nicht handlungsfähig ist, jedoch Bürger und eine Verfassung besitzt.
Dieser Staat ist allerdings ebenfalls ein Zombie, ein untoter Staat. Solange dieser Staat keine Organe besitzt – kommissarische und sonstige “Reichsregierungen” zählen leider nicht – lassen sich aus der Weimarer Verfassung keinerlei Rechte oder Pflichten ableiten. Die BRD könnte sich jedoch von einem Tag zum anderen auflösen, wodurch das Deutsche Reich und die Weimarer Verfassung wieder aufleben würden. Deshalb besitzt die Weimarer Verfassung eine größere Relevanz als die DDR-Verfassung.
Es gibt meiner Meinung nur einen Weg aus diesem Verfassungsdilemma: Nach dem Untergang der BRD lebt das Deutsche Reich wieder auf. Dieses Reich erhält eine neue Verfassung, in der die Lehren der Vergangenheit einfließen, eine wirkliche freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese wahre FDGO wird dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt und durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Die Verfassung muß die Prinzipien von Machtbegrenzung und Gewaltenteilung verfolgen. Der neue Staat darf nicht mehr durch eine kleptokratische Elite von Parteifunktionären beherrscht werden, die Regierung, Parlament und Justiz unterwandern.
Das Problem dabei ist, der Untergang der BRD wird nicht in Form einer friedlichen Selbstauflösung passieren.
Der sogenannte Staat wird um sein Überleben kämpfen, insbesondere jene, die von diesem Staat profitieren. Seine Zeit ist trotzdem abgelaufen, die Untergangswolken ballen sich bereits am Horizont.
Wer eine bessere Zeit erleben will, muß alles tun, um dem Abgrund zu entkommen, in den die BRD gerissen wird.
© Michael Winkler



