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Siegerjustiz, die Xte – Der Fall Scheungraber
Wieder einmal bestätigt sich, dass die bundesdeutsche Justiz sich weiterhin den Siegermächten beugt. Der ehemalige Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber (90) wurde heute vor dem Landgericht München I zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll, so das Gericht, für die Ermordung von 10 italienischen Zivilisten verantwortlich sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Josef Scheungraber, der damalige Kompaniechef des Gebirgspionierbataillons 818 im Juni 1944 eine Vergeltungsaktion, für die Ermordung zweier deutscher Soldaten, angeordnet bei der zehn italienische Zivilisten ums Leben kamen. Diesen Vorwurf bestritt er während der gesamten 11 monatigen Prozessdauer. Vom Vorwurf die Erschießung von weiteren vier Italienern angeordnet zu haben wurde er freigesprochen. Scheungraber war bereits 2006, in Abwesenheit, von einem Militärgericht in La Spezia (Italien) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses geschah ebenfalls ohne jegliche Beweise.
Im Dorf Falzano di Cortona, in der Toskana, wurden 1944 nach der Ermordung zweier deutscher Soldaten durch italienische Partisanen elf Jungen und Männer im Alter von 15 – 67 Jahren, die angeblich nicht den Partisanen angehörten, in ein vermintes Bauernhaus verbracht worden. Bei der anschließend herbeigeführten Explosion starben zehn von ihnen, einzig ein 15-jähriger Junge überlebte schwer verletzt.
Nach dem Urteil zeigten sich die Nebenkläger, angereiste Hinterbliebene der Opfer sowie der Bürgermeister des Dorfes zufrieden mit dem Ausgang des Prozesses. Für sie sei, “das ein sehr richtiges Urteil und ein wichtiges Urteil für unsere Familien”, es sei ihnen aber hauptsächlich darum gegangen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Diese Wahrheit hätten auch gerne die Hinterbliebenen der von den Partisanen ermordeten deutschen Soldaten, doch darauf ist wohl nicht zu hoffen. Ihre Morde werden, wie so viele andere, ungesühnt bleiben.
Das deutsche Volk will endlich Gerechtigkeit!
Italien macht mobil gegen illegale Einwanderer
Seit dem 2. Juli 2009 gilt nun in Italien ein neues Einwanderungsgesetz, das die illegale Ein- oder Durchreise zu einer Straftat macht, die mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann. Bei der an eine Vertrauensfrage gekoppelten Abstimmung im römischen Senat votierten 157 Senatoren für das Vorhaben, 124 dagegen und drei enthielten sich.
Teil des Sicherheitspakets ist unter anderem die Legalisierung von patrouillierenden Bürgerwehren, wie sie in Norditalien bereits üblich sind. Die Gruppen unbewaffneter Bürger sollen in ihren Wohnorten patrouillieren und der Polizei Unregelmäßigkeiten melden. Sie sollen vor allem aus pensionierten Polizisten bestehen.
Wer illegal nach Italien einreist oder sich dort illegal aufhält, muß dem Gesetz zufolge 5.000 bis 10.000 Euro Geldstrafe zahlen. Für die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung will der Staat eine Gebühr zwischen 80 und 200 Euro erheben. Ausländer, die trotz Abschiebebescheid illegal in Italien bleiben, landen im Gefängnis. Der mögliche Aufenthalt von illegalen Einwanderern in italienischen Auffanglagern wird von zwei auf sechs Monate verlängert. Eingerichtet wird ein Rückführungsfonds, mit dem die Ausgaben für die Heimkehr der Einwanderer in ihre Herkunftsländer finanziert werden. Wer illegal eingewanderten Personen eine Wohnung vermietet, muß zudem mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Legal in Italien lebende Ausländer sollen mit dem Staat sollen ein „Integrationsabkommen” schließen. Damit verpflichten sich die Fremden, die italienischen Gesetze zu respektieren und für ihre Integration zu arbeiten. Als Integration ist „der Prozeß zur Förderung des Zusammenlebens der italienischen und ausländischen Bürger” gemeint, sowie die gegenseitige Verpflichtung, sich am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft zu beteiligen. Um Scheinehen zwischen Italienern und Ausländern zu bekämpfen, muß der ausländische Ehepartner eines italienischen Bürgers mindestens zwei Jahre lang in Italien gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Von Totila Veckenstedt



